Die Vergabe der neuen Rahmenverträge erfolgte im freihändigen Verfahren, gestützt auf Art. 16 Abs. 1 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.51; abgekürzt IVöB), da der geschätzte Auftragswert unterhalb des massgebenden Schwellenwerts lag.
Durch die Freigabe der neu verhandelten Verträge wird die Grundlage geschaffen, um die elektronische Bezahlung von Leistungen weiter auszubauen und zu vereinheitlichen.
Einfach und sicher online bezahlen
Mit E-Payment können Leistungen von Kanton und Gemeinden einfach und sicher online bezahlt werden. Die Lösung richtet sich ausschliesslich an digitale Angebote ausserhalb des Schalters.
Durch die Nutzung der neuen Rahmenverträge erhalten Kanton und Gemeinden Zugang zu vorteilhaften Konditionen. Neue Webshops können künftig einfacher und standardisiert an E-Payment angeschlossen werden.
Freie Wahl für die Gemeinden
Den Gemeinden steht es frei, ob sie diese Rahmenverträge nutzen möchten oder ob sie ihre bisherigen Verträge beibehalten. Die neuen Vereinbarungen bieten insbesondere jenen Gemeinden Vorteile, die ihre digitalen Dienstleistungen weiter ausbauen und vereinheitlichen möchten.
Pilotprojekte als nächster Schritt
Im nächsten Schritt werden im Rahmen des Projekts E-Payment Pilotprojekte mit ausgewählten Gemeinden und Ämtern umgesetzt. Ziel ist es, bestehende Verträge in die neuen Rahmenverträge zu überführen. Anschliessend können weitere Verträge integriert werden.
Über die nächsten Schritte wird nach Abschluss der Pilotprojekte informiert.