Die Faktenlage ist eindeutig: In einem vergleichbaren Fall hat das St.Galler Verwaltungsgericht am 13. Oktober 2025 im Fall “Uzwil-Marienheim” klar entschieden, dass für die Umnutzung eines Gebäudes in eine Asylunterkunft mit Erhöhung der Anzahl Personen zwingend ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist. Die Gemeinde Uzwil ist schon das zweite Mal unterlegen, weil sie fälschlicherweise der Ansicht ist, eine Umnutzung in eine Asylunterkunft könne einfach so gemacht werden. Das Verwaltungsgericht sagte klar: Die Mehrbelastungen, die baulichen Eingriffe bzw. Baukontrollen und die Auswirkungen auf die Nachbarn führen zu einem Baubewilligungsverfahren. Das gilt im Auboden umso mehr, denn es wird eine Wirkstatt zu einer Asylunterkunft mit bis zu 150 Flüchtlingen ausgebaut. Dennoch setzt sich der Gemeinderat Neckertal demonstrativ über diese Rechtslage hinweg – und stellt damit eigene Interpretationen über verbindliches Recht.
Anwohner um Nachbarrechte beraubt
Die Gemeinde Neckertal beraubt damit die Anwohner um ihr Recht auf ein Verfahren gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz.
Besonders stossend: Die Gemeinde behauptet in einem Brief an die SVP Neckertal, sie habe keine Anhaltspunkte dafür, dass die TISG (Trägerschaft Integration St. Gallen) eine Unterkunft ohne Bewilligung betreiben wolle – obwohl genau diese TISG im offiziellen Mitteilungsblatt der Gemeinde bereits angekündigt hat, im Dezember eine Unterkunft für bis zu 150 Personen zu eröffnen, und für diesen Betrieb bis heute kein Baugesuch eingegangen ist. Wie kann die Gemeinde behaupten, nichts zu wissen – wenn die Information schwarz auf weiss in ihrem eigenen Publikationsorgan steht?
Umbauarbeiten haben bereits begonnen
Die Gemeinde Neckertal verweigert den Anwohnern jedes Baubewilligungsverfahren der Anwohner, obwohl sie mehrfach schriftlich darum ersucht haben. Zudem hat die TISG bereits mit Umbauarbeiten begonnen. Der Gemeinderat muss von diesen Umbauarbeiten schon deshalb Kenntnis haben, da eines ihrer Mitglieder Projektleiter eines Handwerksunternehmen ist, welches am derzeit laufenden Umbau der heutigen Wirkstatt in eine Asylunterkunft beteiligt ist.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Sollte die Gemeinde diesen rechtswidrigen Betrieb dulden, wäre die Botschaft an alle Bürgerinnen und Bürger klar: Wer bauen will, soll einfach loslegen – das Baugesuch kann ja später eingereicht werden. Eine Besenbeiz? Ein Umbau? Ein Gewerbebetrieb? Kein Problem, einfach anfangen. Wenn die Behörden selbst den Rechtsbruch dulden, verlieren sie jede Legitimation zur Rechtsdurchsetzung gegenüber Privaten.
Verantwortung auch bei der TISG
(und damit bei allen 75 Gemeindepräsidenten)
Die Verantwortung liegt nicht nur bei der Gemeinde Neckertal. Die TISG, Betreiberin der geplanten Unterkunft, handelt ebenfalls wissentlich rechtswidrig, wenn sie ohne Bewilligung den Betrieb aufnimmt. Und hier wird es politisch brisant: Hinter dem TISG steht die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidenten (VSGP) und damit die 75 Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten im Kanton St. Gallen.
Wenn die TISG – unter Verantwortung aller 75 Gemeindeoberhäupter – einen rechtswidrigen Betrieb aufzieht, dann bedeutet das: Alle 75 Gemeindepräsidenten stimmen einem Gesetzesbruch aktiv zu. Das ist kein Kavaliersdelikt. Das ist ein Angriff auf die Glaubwürdigkeit unserer demokratischen Institutionen.