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Wattwil
24.10.2025
24.10.2025 07:45 Uhr

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Symbolbild
Symbolbild Bild: Politische Gemeinde Benken
Öffentliche Planauflage:

für:

S-2565647.1
Transformatorenstation Lantertschwil
- Neubau der TS Lanterschwil auf Parzelle 1748W in der Gemeinde Wattwil
- Ersetzt: S-0130414
Koordinaten: 2726340 / 1241148

L-2565659.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Waldschwil und Lantertschwil
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 1742, 1691, 1690, 1743, 1692, 1745 und 1748 in der Gemeinde Wattwil
Koordinaten: von 2727329 / 1241526 nach 2726340

L-0134651.3
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Lantertschwil und Buech
- Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 1748, 1799, 1798, 1768, 1757, 257 und 1765 in der Gemeinde Wattwil
Koordinaten: von 2726340 / 1241148 nach 2725749 / 1241013

L-0225999.2
0,4 kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Lantertschwil
- Sanierung des Niederspannungsverteilnetzes
- Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 1748, 1799, 1768, 1681, 1682, 3274, 3250, 1749, 1756, 1755 und 1754 in der Gemeinde Wattwil
Koordinaten: von 2726340 / 1241148 nach 2726522 / 1240885

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die

St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
Vadianstrasse 50
9000 St. Gallen

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 27. Oktober 2025 bis zum 25. November 2025 in der Gemeinde Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esticonsultation.ch/pub/6124/68dab4018c online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Gemeinde Wattwil / Toggenburg24