Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann: Einbürgerungsverfahren
Öffentliche Auflage gemäss Art. 20 ff. Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1)
Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat folgender Person das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, erteilt:
Piric Ana, 22.08.2004, von Serbien, wohnhaft Dorfstrasse 15, 9657 Unterwasser
Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat der obigen Person das Bürgerrecht erteilt. Er stellt fest, dass die Gesuchstellerin für die Einbürgerung geeignet ist (Art. 12 ff. Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht) und die formellen und materiellen Bedingungen dazu erfüllt.
Der Einbürgerungsbeschluss und das Auflagedossier liegen während 30 Tagen, vom 28. Oktober 2025 bis zum 26. November 2025, bei der Gemeinderatskanzlei, 9656 Alt St. Johann, zur Einsichtnahme auf. Gegen den Einbürgerungsbeschluss können die in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann Stimmberechtigten innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, erheben.