Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Wildhaus-Alt St. Johann
28.10.2025
28.10.2025 03:53 Uhr

Mitwirkungsverfahren Projekte

Zu diesem Zweck werden die Planungsinstrumente öffentlich aufgelegt.
Zu diesem Zweck werden die Planungsinstrumente öffentlich aufgelegt. Bild: Toggenburg24
Die Bevölkerung wird nach Art. 34 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) und Art. 17 des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) bei folgenden Projekten in das Mitwirkungsverfahren einbezogen.
  • Wasserbauprojekt Offenlegung Leebach
    (Abschnitt km  -0.005 – km 0.112)
  • Sondernutzungsplan Gewässerraum Leebach
    (Abschnitt km 0.47 – km 0.67)
  • Sondernutzungsplan Gewässerraum Unterer Befangbach und Dorfbächli
    (Abschnitt km 0.00 – km 0.25)
    (Abschnitt km 0.00 – km 0.18)
  • Sondernutzungsplan Gewässerraum Tobelbach
    (Abschnitt km 0.305 – km 0.918)
    (Abschnitt km 0.000 – km 0.120)
    (Abschnitt km 0.000 – km 0.039)

Mitwirkungsfrist:
28. Oktober 2025 bis 27. November 2025

Die Projektunterlagen können während der Mitwirkungsfrist online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstr. 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.

Die Stellungnahme mit Antrag und Begründung können ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfasst oder per E-Mail an ratskanzlei@wildhaus-altstjohann.ch eingereicht werden. Die schriftlichen Vernehmlassungen dazu sind bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 27. November 2025 einzureichen.

Mitwirkungsverfahren Teilstrassenpläne und Brückenersatz

Die Bevölkerung wird nach Art. 33bis Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt: StrG) bei folgenden Projekten in das Mitwirkungsverfahren einbezogen. Zu diesem Zweck werden die Planungsinstrumente öffentlich aufgelegt.

  • Teilstrassenplan Schönenboden
  • Teilstrassenplan Riethaldenstrasse
    (Erschliesung Grundstück 1784W)
  • Ersatzbau Brücke Brandstrasse, Unterwasser

Mitwirkungsfrist:
28. Oktober 2025 bis 27. November 2025

Die Projektunterlagen können während der Mitwirkungsfrist online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstr. 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.

Die Stellungnahme mit Antrag und Begründung können ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfasst oder per E-Mail an ratskanzlei@wildhaus-altstjohann.ch eingereicht werden. Die schriftlichen Vernehmlassungen dazu sind bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 27. November 2025 einzureichen.

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24