Die Erhöhung der Gelder für die Verbilligung der Krankenkassenprämien ist eine Folge von Entscheiden auf Bundesebene. Wegen der Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative im Juni 2024 wird nun der indirekte Gegenvorschlag umgesetzt. Damit schreibt künftig der Bund den Kantonen vor, wie viel Geld sie bereitstellen sollen.
Der Kanton St. Gallen müsse seinen Beitrag für die Prämienverbilligung deutlich erhöhen, um die Mindestanforderung zu erfüllen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Die Regierung will sich auf den "Mindestbeitrag nach Bundesrecht" beschränken.
Kein Spielraum
Die zuständige Kommission ist für Eintreten auf die Vorlage. Sie habe bei der Beratung die hohen Mehrkosten hinterfragt, "insbesondere im Hinblick auf das angekündigte Entlastungspaket". Der Gestaltungsspielraum des Kantons sei allerdings gering. Deshalb beantragt die Kommission Eintreten auf den unveränderten Vorschlag der Regierung.
Der Kantonsrat wird die Vorlage in der Wintersession beraten. Die Mehrausgaben von jährlich 59,7 Millionen Franken bedingen eine Gesetzesänderung.