Unterterzen: Am Samstag, gegen 0:30 Uhr, wurde ein 54-jähriger Autofahrer an der Walenseestrasse zur Kontrolle angehalten. Er war in angetrunkenem Zustand unterwegs und wurde mit einem mehrstündigen Fahrverbot belegt.
Thal: Am Samstag, gegen 0:35 Uhr, hielte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen aufgrund seiner auffälligen Fahrweise einen 53-jährigen Autofahrer zur Kontrolle an. Er war alkoholisiert unterwegs. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.51 mg/l. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen. Ebenfalls wiesen zwei Reifen an seinem Auto eine ungenügende Profiltiefe auf.
Niederwil: Am Samstag, gegen 1:40 Uhr, wurde an der Flawilerstrasse ein 14-jähriger Mofa-Fahrer zur Kontrolle angehalten. Es musste festgestellt werden, dass er in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Die Kantonspolizei St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe bei dem Jugendlichen. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
Sargans: Am Samstag, gegen 2:10 Uhr, fiel einer Patrouille an der Rheinstrasse ein Mofa auf, welches mit drei Personen besetzt war. Bei der anschliessenden Kontrolle musste festgestellt werden, dass der 19-jährige Mofa-Fahrer in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Rieden: Am Samstag, gegen 3:30 Uhr, kontrollierte eine Patrouille an der Schauenbergstrasse einen 57-jährigen Autofahrer. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste eine Blut- und Urinprobe sowie seinen Führerausweis abgeben.
Rebstein: Am Samstag, gegen 6:50 Uhr, wurde an der Staatsstrasse ein 57-jähriger Autofahrer kontrolliert. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden und eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Steinach: Am Samstag, gegen 7:05 Uhr, wurde eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autostrasse N23 von einem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit überholt. Bei der anschliessenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 31-jährige Autofahrer in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Es wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt. Der ausländische Führerausweis wurde dem Autofahrer aberkannt.