Auch in diesem Jahr wird am ersten Mittwochnachmittag im Februar wieder in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und auch jener des «Wasseralarms» getestet.
Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen.
Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.
Informationen zur Alarmierung
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Teletext Seite 680 der SRF-Sender sowie im Internet unter www.alert.swiss.
Besten Dank für Ihr Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten.