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Revision Ortsplanung - online mitwirken

Symbolbild
Symbolbild Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Corona hat unsere Welt definitiv digital gemacht.

Der Schulunterricht, von der Primarschule bis hin zur universitären Ausbildung, wurde wochenlang online und digital durchgeführt. Wir lernten es, Sitzungen und Geschäftsbesprechungen mit «Zoom» oder «Microsoft Teams» als Videokonferenzen durchzuführen. Auch Homeoffice funktioniert mehrheitlich digital.
Auch bei der Erarbeitung unserer Ortsplanung wollen wir
nun neue Wege beschreiten. Anfänglich waren in diesem Jahr Workshops und Info-Veranstaltungen vorgesehen. Wegen Covid-19 konnten wir diese leider nicht durchführen.

Ortsplanungsinstrumente müssen überarbeitet

Mit der Annahme des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes hat sich das Schweizer Stimmvolk 2013 klar zum besseren Schutz unserer freien Kulturlandschaft bekannt. Das Bevölkerungswachstum soll zukünftig vermehrt im Inneren der Siedlungen aufgefangen werden. Der Kanton St. Gallen hat dann mit dem überarbeiteten kantonalen Richtplan und
dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz die Grundlagen für die Umsetzung der gewünschten Stossrichtung in der Raumplanung gelegt. Die Absichten müssen nun in den Ortsplanungen der Gemeinden aufgenommen und konkretisiert werden. Deshalb muss auch die Gemeinde Bütschwil Ganterschwil ihre Ortsplanungsinstrumente überarbeiten.
Dafür liess der Gemeinderat die Siedlungsentwicklung nach innen erarbeiten, welche auf einer vertieften Auseinandersetzung mit dem baulichen und strukturellen Bestand der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil basiert.

Die digitale Mitwirkung bietet unkomplizierte Möglichkeit

Ihre Meinung zur Ortsplanung Bütschwil-Ganterschwil ist für uns nun, trotz Corona, wichtig und wir möchten den angefangenen Prozess auch nicht unterbrechen. Wer weiss, wie lange diese unberechenbaren Zeiten noch dauern werden. Aber auch unabhängig von Corona ist der Gemeinderat von der E-Mitwirkung überzeugt. Die Unterlagen können orts- und zeitunabhängig eingesehen werden. Mit der digitalen Mitwirkung besteht eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, um Rückmeldungen über die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen und die kommunale Richtplanung an die Gemeinde zu übermitteln. Mit der E-Mitwirkung können sich interessierte Einwohnerinnen und Einwohner von Bütschwil-Ganterschwil früh in den Entwicklungsprozess der Ortsplanung einbringen und die Zukunft der Gemeinde mit gestalten und mit planen. Die E-Mitwirkung steht Ihnen vom 12. November 2020 bis zum 10. Dezember 2020 zur Verfügung (https://mitwirken-buetschwil-ganterschwil.ch).

Nehmen Sie sich etwas Zeit und Sie werden feststellen, dass es ganz einfach ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf Seite zwei dieses Mitteilungsblattes. 

Für Einwohnerinnen und Einwohner, welche nicht den Weg der digitalen Mitwirkung wählen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit während derselben Frist sämtliche Pläne und Berichte im Gemeindehaus Bütschwil einzusehen und auf dem schriftlichen Weg am Mitwirkungsprozess teilzunehmen.
Teilen Sie uns im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, digital oder schriftlich, Ihre Stellungnahme sowie Ihre Anregungen und Ideen zur Ortsplanung mit. So helfen Sie, die Zukunft der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitzugestalten.

Der Gemeinderat dankt allen, die sich bei der Entwicklung der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil beteiligen. 

Karl Brändle, Gemeindepräsident/Toggenburg24