Die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative fordert, dass Schweizer Unternehmen prüfen, ob im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland eingehalten werden. Dabei müssen sie nicht nur ihre eigene, sondern auch die Tätigkeit ihrer Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner überprüfen. Zudem sollen Schweizer Unternehmen neu auch für Schäden haften, die von ihnen kontrollierte Unternehmen verursachen. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet, welcher ebenfalls neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung vorsieht. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.
Schweiz an Kriegsmaterial Herstellung beteiligt
Die zweite nationale Volksinitiative fordert ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten. Wie die meisten Länder, ist auch die Schweiz an der Herstellung von Kriegsmaterial beteiligt. Einerseits produzieren Schweizer Unternehmen Waffen oder Bestandteile davon. Andererseits finanzieren Schweizer Investoren in- und ausländische Kriegsmaterialproduzenten mit. Für Kriegsmaterial gelten hierzulande strenge Vorschriften. Diese gehen jedoch dem Initiativkomitee zu wenig weit und sie wollen das Finanzierungsverbot auf jegliche Art von Kriegsmaterial ausweiten. Zum einen sollen Kriegsmaterialproduzenten keine Kredite mehr erhalten, zum anderen soll auch der Besitz von Aktien solche Aktien enthalten, verboten werden.
Zwei kantonale Vorlagen kommen zur Abstimmung
Auch zwei kantonale Vorlagen kommen zur Abstimmung: Das Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus sowie das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Mit dem Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus soll die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Unternehmen in Härtefällen rasch und gezielt subsidiär ergänzt und die Liquidität von St. Galler Unternehmen gesichert werden. Die Unterstützung fokussiert sich auf kleinere Unternehmen.
Das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sieht vor, dass der Kanton unter gewissen Voraussetzungen den Gemeinden einen Beitrag an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausrichtet. Die Gemeinden setzen die Gelder ein, um die Kosten für diejenigen Familien zu senken, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nutzen.
Unter familien- und schulergänzender Kinderbetreuung versteht man die Betreuung von Kindern ausserhalb der Familie in verschiedenen Angeboten wie beispielsweise Kindertagesstätten (Kitas), Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung oder Tagesfamilien.