Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 benötigen Betreiber von Skigebieten eine Bewilligung des Kantons. Eine Bewilligung wird erteilt, wenn die epidemiologische Lage im Kanton und in der Region sowie die Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact-Tracing und den Testungen dies zulassen. Auch müssen die Skigebiete ein genehmigtes Schutzkonzept haben.
Entzug der Bewilligung jederzeit möglich
Nach Einschätzung des St. Galler Gesundheitsdepartementes sind die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Skigebiete im Kanton aktuell erfüllt. Den Betreibern von Skigebieten wird per 31. Dezember 2020 eine Bewilligung für den Betrieb der Skigebiete erteilt.
Die Situation wird laufend analysiert und ein Entzug der Bewilligung sei je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage jederzeit möglich, teilt der Kanton mit. Die Restaurants und Bars bleiben weiterhin geschlossen.