Die Regierung beschliesst Anpassung der Finanzhilfen im Kulturbereich.
Neu können auch Kulturschaffende wieder Finanzhilfen für Corona bedingte Ausfälle beantragen. Nachdem der Bund die Covid-19-Kulturverordnung angepasst hat, übernimmt der Kanton St. Gallen die vorgesehene Ausweitung der Anspruchsberechtigten. Die Regierung plant, dem Kantonsrat ein entsprechendes Gesetz für die Beratung in der Aprilsession zuzuleiten.
Aktuell noch 12.7 Millionen Franken zur Verfügung
Der Bundesrat hat am 18. Dezember die Covid-19-Kulturverordnung angepasst. Die Regierung hat nun entschieden, dass das Amt für Kultur auf Gesuch hin wieder Finanzhilfen an Kulturschaffende leisten kann. Seit Oktober 2020 war dies nur für Kulturunternehmen möglich. Von dem im Frühjahr gesprochenen Kredit von insgesamt 22,8 Millionen Franken für Finanzhilfen im Kulturbereich, die je zur Hälfte von Bund und Kanton finanziert werden, stehen aktuell noch 12,7 Millionen Franken zur Verfügung.
Ab Ende Januar 2021 können Gesuche eingereicht werden
Neu sind auch für Kulturschaffende nicht-rückzahlbare Finanzhilfen vorgesehen. Solche Unterstützungen an Kulturschaffende waren bereits zwischen März und Oktober 2020 ausgerichtet worden. Die Finanzhilfen erfolgen in Form von Ausfallentschädigungen für den finanziellen Schaden, der seit dem 19. Dezember und bis Ende 2021 aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge staatlicher Massnahmen entsteht. Ab Ende Januar 2021 können dafür Gesuche beim Amt für Kultur eingereicht werden, dabei sind die Fristen zu beachten.