Neuer Geschäftsleiter Solino, Toggenburg 24 berichtete
Bürgerversammlung 2021: Verschiebung an die Urne
Die Bürgerversammlung 2021 wurde bereits im letzten Jahr auf Donnerstag, 25. März 2021, angesetzt. Gegenwärtig ist es aufgrund der globalen Corona Pandemie grundsätzlich verboten, Veranstaltungen durchzuführen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Bürgerversammlungen in den Gemeinden, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen.
Alles an die Urne verschoben
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat mit einer dringlichen Verordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Mit der dringlichen Verordnung ermöglicht sie den Gemeinden, im ersten Halbjahr 2021 für alle Geschäfte, für die das Gesetz oder die Gemeindeordnung eine Beschlussfassung durch die Bürgerversammlung vorsehen, eine Urnenabstimmung durchzuführen. Im Vergleich zum letzten Jahr können auch nicht dringliche Geschäfte an die Urne verschoben werden.
An den Bürgerversammlungen der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil nehmen jeweils zwischen 200 und 250 Stimmberechtigte teil. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere Angehörige von Risikogruppen von der Teilnahme an einer Bürgerversammlung aus gesundheitlichen Gründen absehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist dies nicht gewünscht.
Verschiebung nicht möglich
Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf einen geeigneten Zeitpunkt ist aufgrund der wechselhaften Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit aber kaum planbar. Verschiedene Kreditpositionen im Budget 2021 lassen zudem ein weiteres Zuwarten nicht zu. Damit ist auch ein Verschieben der Bürgerversammlung auf ein ungewisses Datum bis spätestens 13. Juni 2021 keine Option.
Folgende Geschäfte sind Thema
Gestützt auf diese Bestimmung hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:
- Jahresrechnung 2020.
- Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2021.
- Kredit für die Sanierung des Allwetterplatzes in der Breite, Bütschwil.
- Auflösung des Zweckverbandes Logopädischer Dienst Unteres Toggenburg.
Geschäftsbericht dieses Jahr an alle Haushalte
Da bei einer Urnenabstimmung die Stimmbeteiligung in der Regel bedeutend höher ist als an einer Bürgerversammlung, wird der Geschäftsbericht in diesem Jahr nochmals an alle Haushalte in gedruckter Form zugestellt. Ab nächstem Jahr wird der Geschäftsbericht nur noch auf Bestellung in gedruckter Form zugestellt. Die bereits eingegangen Bestellungen werden für nächstes Jahr vorgemerkt.