Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda

Erhöhung Beitrag, Petition, Unterflurbehälter usw.

Themen und Entscheide in Bütschwil–Ganterschwil (Symbolbild)
Themen und Entscheide in Bütschwil–Ganterschwil (Symbolbild) Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Es geht in der Gemeinde um das kommunale Energieförderprogramm, um die Petition «Wegweiser Hulftegg muss weg», Unterflurbehälter an der Bergstrasse ausser Betrieb. Ausserdem gibt es Arbeitsvergaben.

Kommunales Energieförderprogramm: Erhöhung Beitrag

Seit Mai 2020 läuft das kommunale Energieförderprogramm. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Förderprogramm während mindestens drei Jahren laufen zu lassen. Jährlich werden CHF 100‘000.— ins Budget eingestellt.

Im Jahr 2021 wurden bereits im Januar Beiträge in der Höhe von CHF 100‘000.— zugesichert und die Fördergelder sind ausgeschöpft. Es ist erfreulich, dass das Energieförderprogramm so gut gestartet ist und zahlreiche Grundeigentümer ihre bestehenden fossilen oder elektrischen Heizungen sowie Fenster ersetzen oder Sonnenenergie nutzen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Fördergelder für das Jahr 2021 auf CHF 200‘000.— zu erhöhen. Damit werden die für das Jahr 2022 vorgesehenen Beiträge „vorgezogen“. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Budgets durch die Bürgerschaft. Im Verlauf des Jahres wird über eine Weiterführung des Programms ab dem Jahr 2022 entschieden.

Gesuche auf der Website

Gesuche können elektronisch über die Webseite https://efoerderportal.sg.ch eingereicht werden. Die Prüfung der Gesuche erfolgt durch die Energieagentur St. Gallen GmbH. Auf der Webseite der Energieagentur sind auch die Informationen zu Förderbeiträgen des Kantons abrufbar.

Petition «Wegweiser Hulftegg muss weg!»

Am 7. September 2020 ging bei der Gemeindeverwaltung Bütschwil-Ganterschwil die Petition «Wegweiser Hulftegg muss weg!» ein. Die Petitionäre verlangen, dass sich der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil bei den zuständigen kantonalen Stellen mit allen Mitteln für die Entfernung des Wegweisers «Hulftegg» einsetzt und ebendiese Entfernung auch erwirkt. Der Gemeinderat solle an der nächsten Bürgerversammlung Rechenschaft hierüber ablegen. Die Petition wurde von 437 Personen unterzeichnet.

Schriftliche Beantragung

Der Gemeinderat unterstützt den Grundsatz, dass der Wegweiser entfernt werden soll. Nachdem anlässlich von Gesprächen mit der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, wie auch mit dem kantonalen Tiefbauamt keine Ergebnisse erzielt werden konnten, beantragte der Gemeinderat schriftlich die Entfernung des Wegweisers. Im Falle einer Ablehnung des Antrages verlangte der Gemeinderat eine schriftliche Begründung.

Antwort der Kantonspolizei

In der Zwischenzeit ist die Antwort der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, eingegangen. Da die Bürgerversammlung in diesem Jahr nicht stattfindet, finden Sie die Antwort in der Infobox.

Der Gemeinderat bedauert den Beschluss

Der Gemeinderat hat Verständnis für das Anliegen der Petitionäre und bedauert, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Der Gemeinderat ist aber auch davon überzeugt, dass ein kleiner Teil der Verkehrsteilnehmer nach Wegweisern fährt.

Unterflurbehälter an der Bergstrasse ausser Betrieb

Aufgrund von Bauarbeiten wird der Unterflurbehälter im Bereich der Sunnewiesstrasse / Brauereiwiese vorübergehend ausser Betrieb genommen. Während dieser Zeit werden auf der gegenüberliegenden Strassenseite Container platziert, in welche der Hauskehricht wie gewohnt entsorgt werden kann.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Arbeitsvergaben

Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung folgende Arbeiten vergeben:

  • Sanierung und Ausbau der Langenrainstrasse mit Bachdurchlass inkl. Neubau Schmutzwasserkanalisation und Versorgungsleitungen an die Hürlimann Bau AG, Bütschwil.

Diese Arbeiten umfassen den Abschnitt zwischen dem Bahnübergang bis zur Fraefel AG. Im Bereich des Knotens werden noch keine Arbeiten ausgeführt.

  • Ingenieurarbeiten Ausbau Grämigerbach Tierhag an die Steiger + Partner AG, Dietfurt
  • Erstellung Gefahrenkarte nach Massnahmen im Bereich Grämigerbach Tierhag an die Ingenieure Bart AG

Für die öffentliche Auflage eines relevanten Wasserbauprojektes ist gemäss Wasserbaugesetz eine sogenannte Gefahrenkarte nach Massnahmen nötig, welche die Wirkung des Projektes in Bezug auf die Naturgefahren aufzeigt. Die Kosten für die Nachführung der Gefahrenkarten übernimmt nach Abschluss des Projekts der Kanton.

Antwort der Kantonspolizei

Aus der Sicht der Kantonspolizei St. Gallen als anordnende Behörde entschliessen wir uns deshalb dazu, die bestehende Signalisation mit dem Wegweiser ‚Hulftegg‘ beim Anschluss Engi beizubehalten und im Sinne der Gleichheit mit der Bezeichnung ‚Mosnang‘ zu ergänzen.“

«Gemäss Strassenverkehrsrecht (SR 741.01; abgekürzt SVG) Art. 5 dürfen im Bereich der für Motorfahrzeuge oder Fahrräder offenen Strassen nur die vom Bundesrat vorgesehenen Signale und Markierungen verwendet und nur von den zuständigen Behörden oder mit deren Ermächtigung angebracht (oder entfernt) werden. Verkehrsanordnungen wie Vorschrifts- und Vortrittssignale sowie andere Signale werden im Kanton St. Gallen durch das Polizeikommando St. Gallen verfügt (gem. EV zum eidg. Strassenverkehrsgesetz, Art. 18 und 19).

Wegweiser zeigen den Fahrzeugführern, die einen bestimmten Ort aufsuchen möchten, den geeigneten Weg, um dieses Fahrziel zu erreichen. Dies setzt voraus, dass der betroffene Lenker genau weiss, wohin er möchte. Die Wegweisung darf nicht dazu dienen, den zufällig vorbeifahrenden Lenkern auf einen ihm unbekannten Weg zu weisen. Der zweite Zweck der Wegweisung besteht in der Erhöhung der Verkehrssicherheit. So soll zum Beispiel der Suchverkehr (langsames Fahren, unvorhergesehene und unangekündigte Manöver) durch eine gezielte Wegweisung vermieden und eingeschränkt werden. Wegweiser sind anhand einer sachgerechten und praxisbezogenen Handhabung anzubringen und dürfen dort nicht fehlen wo sie unerlässlich sind.

Diese Vorgaben betreffen auch die Wegweisung der Umfahrung Bütschwil. In diesen Prozess der Signalisation des ganzen Projektes der Umfahrung Bütschwil waren von Anfang an diverse kantonale Amtsstellen eingebunden.

Die Umfahrung Bütschwil, welche im Herbst 2020 eröffnet wurde und das Dorfzentrum seither deutlich entlastet, ist grün (Signal 4.03) als Autostrasse markiert und als Kantonsstrasse Nr. 13 bzw. gem. Durchgangsstrassenverordnung (SR 741.272) als Hauptstrasse Nr. 16 klassiert. Die Strassen durch Bütschwil werden zukünftig grösstenteils als Gemeindestrassen klassiert. Der rechtlich vorgeschriebene Anschluss der Politischen Gemeinde Mosnang an das kantonale Strassennetz soll wie bisher von Norden über die Wilerstrasse und anschliessend neu über die Ottilienstrasse erfolgen.

Signalisation Mosnang / Hulftegg

  • Von Wil in Richtung Süden fahrende Verkehrsteilnehmende erkennen auf der Höhe Lerchenfeld, bei der Verzweigung Staatsstrasse / Langenrainstrasse, den linksseitig angebrachten Wegweiser Hulftegg / Mosnang in Richtung Westen. Fahrzeuglenkende von Norden kommend werden also vor dem Befahren des Dorfes Bütschwil in Richtung Mosnang gewiesen.
  • Von Wattwil in Richtung Norden fahrende Verkehrsteilnehmende, welche in Richtung Mosnang fahren möchten, erkennen nach dem Befahren der Umfahrung beim Anschluss Engi, also nördlich des Dorfes Bütschwil, den ersten und rechtsseitig angebrachten Wegweiser Hulftegg in Richtung Westen.

Es darf angenommen werden, dass ortskundige Verkehrsteilnehmer, welche z.B. die Situation der zeitlich geschlossenen Barrieren kennen und von Wattwil kommend in Richtung Mosnang fahren möchten, teilweise nach wie vor durch das Dorf Bütschwil fahren. Dies ohne Benutzung der neuen Umfahrung. Wie gross der Anteil an denjenigen Fahrzeuglenkenden ist, welche die Umfahrung über den Anschluss Engi bzw. über die Langenrainstrasse benutzen um nach Mosnang zu gelangen, ist unbekannt.

Der Anteil an ortsunkundigen Personen, welche die Route und Ziele nach Wegweisern befahren und auf eine sinnvolle und lückenlose Wegweisung angewiesen sind, ist ebenfalls unbekannt. Diesen Anteil schätzen wir jedoch als marginal ein. Wir sind jedoch überzeugt davon, dass der genannte Wegweiser 'Hulftegg' beim Anschluss Engi keinen grossen Mehrverkehr in Richtung Bütschwil generiert.

Betreffend der Petition ‚Wegweiser Hulftegg muss weg‘ stellt sich ausserdem die Frage, inwieweit den Unterzeichnenden die ganze Thematik, die Zusammenhänge und die rechtlichen Vorgaben bekannt sind. Der Petition kann aus den erwähnten Gründen deshalb nicht entsprochen werden.

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil/Toggenburg24