Zeitgleich mit jener der politischen Gemeinde. Es gelten daher die gleichen Urnenöffnungszeiten. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis 11 Uhr im Briefkasten des Pfarrhauses am Kirchplatz 6 in Bütschwil sein.
Wegen der Pandemie keine Kirchbürgerversammlung
Die epidemiologische Lage ist zurzeit sehr fragil und es ist ungewiss, wie sie sich in nächster Zeit entwickeln wird. Eine unsichere Planung wie im vergangenen Jahr soll vermieden werden. Darum verzichtet der Kirchenverwaltungsrat auf die Durchführung der Kirchbürgerversammlung am 25. März 2021 und folgt damit der Empfehlung der Katholischen Administration St. Gallen.
Entsprechend ist die Durchführung einer Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte zwingend. Dazu gehören:
- Jahresrechnung 2020
- Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2021
Die Durchführung der Urnenabstimmung richtet sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018 (sGS 125.3).
Erhalt per Post
Die Abstimmungsunterlagen mit Stimmausweis und Stimmzettel erhalten alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Katholischen Kirchgemeinde Bütschwil-Ganterschwil per Post und dies spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag.
Exemplar kommt nach Hause
Wie gewohnt wird jedem Haushalt ein Exemplar des Amtsberichts mit Jahresrechnung, Budget und Prüfungsbericht der Geschäftsprüfungskommission durch unsere Jungwacht zugestellt. Ab Anfang März ist der Amtsbericht zudem auf der Webseite der Kirchgemeinde aufgeschaltet. Einfach unter www.seut.ch die jeweilige Pfarrei anklicken. Weitere Exemplare liegen im Gemeindehaus und im Pfarreisekretariat in Bütschwil auf oder können dort bestellt werden unter: 071 983 17 85 oder sekretariat.buetschwil@seut.ch.
Wir freuen uns über jede Stimme und bedanken uns schon im Voraus für eine beachtliche Stimmbeteiligung.