Der Freitag, der 13. März 2020, wird den Gestaltern des Schweizer Nachtlebens wohl noch ewig in Erinnerung bleiben, als der Bundesrat entschied, Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen zu verbieten und somit einen Schlusspunkt hinter das politische Gerangel zwischen Bund und den Kantonen zu setzen.
Den Veranstaltern wurde aber klar, dass Covid-19 das Nachtleben vor grosse Herausforderungen stellen wird. Zwölf Monate später blicken Vereine wie «Nachtgallen St.Gallen» auf ein Jahr zurück welches geprägt war von der Unsicherheit jedes einzelnen Betriebes, wie die Liquidität gesichert und eine Überschuldung verhindert werden kann. Gemeinsam mit der «Schweizer Bar und Club Kommission» sehen grossen Handlungsbedarf.
Keine Lockerungen für Clubs und Bars
Die epidemiologische Lage in der Schweiz liess anfangs März erste Lockerung zu, die Lage sei aber weiterhin unstabil. Am Freitag, den 12. März wurden weitere Öffnungsschritte in die Vernehmlassung geschickt, ob diese tatsächlich ab dem 22. März in Kraft treten werden, ist abhängig von der epidemiologischen Lage. Clubs und Bars sind von diesen Öffnungsschritten noch nicht betroffen, auch für die Veranstaltungsbranche bieten diese keine Perspektive.
Mit einem Drittel der Kapazität, bis maximal 150 Personen und einem Verpflegungsverbot lassen sich in der Schweiz nur subventionierte Veranstaltungen mit einem niedrigen Eigenfinanzierungsanteil durchführen.
Grundsätzlich begrüsst werde, dass der Bundesrat an einer Politik der kleinen Öffnungsschritte festhält. Denn nur wenn die Lage stabil und die Zahlen tief sind, gibt es auch eine Perspektive für die Kultur der Nacht. Dabei gilt es zu bedenken, dass richtig zu, oft einfacher ist als ein halb geöffneter Betrieb zu managen. Dies scheint nun auch dem Bund bewusst zu sein, umso erfreulicher sei die Information, dass der Zugang zu den Härtefallgelder auch bei einer partiellen Öffnung z.B. Terrassen bei Restaurants weiterhin gewährleistet sein soll.