Verkehrsanordnung
Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung(en):
Bütschwil, Überbauung Zentrum, Bahnhofstrasse / Landstrasse, Parkplatz
- Ein Parkfeld für Gehbehinderte; angezeigt durch das Signal (4.17) «Parkieren gestattet» mit Zusatzsymbol (5.14) «Gehbehinderte» und gelb markiertem Parkfeld mit Piktogramm (5.14) «Gehbehinderte»
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP), (Das Polizeikommando).
Gerichtliches Verbot
„Privat“
Unberechtigten ist das Betreten sowie das Befahren des Grundstücks Nr. 309B, Bütschwil, unter Androhung einer Busse bis zu Fr. 500.00 verboten. Berechtigt sind Besuchende, Lieferanten, Mitarbeitende und Mieter der Liegenschaft Soorpark, Bütschwil.
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam, (Kreisgericht Toggenburg, 8. März 2021).
Ausbau Oberhelfenschwilerstrasse – Baubeginn
Der Kanton St. Gallen baut die Oberhelfenschwilerstrasse aus. Der Baubeginn ist auf Dienstag, 6. April 2021, vorgesehen. Für den Umbau der Kantonsstrasse ist mit einer Bauzeit von etwa 8 Monaten zu rechnen. Der Deckbelag wird voraussichtlich im Jahr 2022 eingebaut.
Die Ausführung erfolgt in zwei Etappen aus Richtung Landstrasse (Einlenker). Die erste Etappe wird bis etwa zur Schiebstrasse geführt. Die Verkehrsführung wird mit einer Lichtsignalanlage mit Busbevorzugung geregelt. Der Zugang zu den Liegenschaften ist mit gewissen baulichen Einschränkungen gewährleistet.
Umstellung der Bioabfuhr auf den 1-Wochen-Rhythmus
Die Bioabfuhr-Tour wird über die Sommermonate in Bütschwil-Ganterschwil ab Mittwoch, 31. März 2021, bis anfangs Dezember 2021 wieder im wöchentlichen Rhythmus durchgeführt.
Sämtliche Termine sind auch über die Apps «ZAB», «citymobile» und «regiowil» jederzeit verfügbar.
Redaktionsschluss nächstes Mitteilungsblatt
Aufgrund der bevorstehenden Ostertage ist der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt vom 8. April 2021 auf Mittwoch, 31. März 2021, 24.00 Uhr, vorverschoben.