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Absage der Bürgerversammlung 2021

Urnenabstimmung (Symbolbild).
Urnenabstimmung (Symbolbild). Bild: zVg
Aufgrund der Pandemie Situation wird auf die Durchführung der Bürgerversammlung 2021 verzichtet. Dafür wird über definierte Geschäfte an der Bürgerversammlung abgestimmt.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat den Gemeinden mit der dringlichen Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie (sGS 151.201) die Möglichkeit eröffnet, für alle Geschäfte, über welche das Gesetz oder die Gemeindeordnung eine Beschlussfassung durch die Bürgerversammlung vorsehen, eine Urnenabstimmung durchzuführen. Zudem ist die Frist für die Beschlussfassung über den Voranschlag 2021 sowie über die Jahresrechnung 2020 bis Juni verlängert worden.

Verzicht ist angebracht

Die Corona Pandemie hat weltweit ausserordentliche Verhältnisse geschaffen. Das Ansteckungsrisiko der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger kann bei der Teilnahme an einer Bürgerversammlung nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand ausreichend reduziert werden. Personen, die einer Risikogruppe angehören, könnten an einer Bürgerversammlung nicht teilnehmen bzw. würden von der Ausübung ihrer Rechte ausgeschlossen. Der Verzicht auf die Durchführung der Bürgerversammlung ist deshalb angebracht.

Anderer Entschluss gefällt

Im Mitteilungsblatt vom 11. Februar 2021 kündigte der Verwaltungsrat der Ortsbürgergemeinde Bütschwil an, die Bürgerversammlung 2021 ausnahmsweise in den April zu verschieben. Der Verwaltungsrat ist nun an seiner letzten Sitzung zu einem anderen Entschluss gekommen. Eine (nochmalige) Verschiebung der Bürgerversammlung ist nicht zweckmässig, weil nicht absehbar ist, ob und bis wann sich die Verhältnisse wesentlich bessern.

Die folgenden Geschäfte sind definiert

Mit Blick auf diese Ausgangslage und gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie hat der Verwaltungsrat beschlossen, auf die Durchführung der Bürgerversammlung 2021 zu verzichten und über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne abstimmen zu lassen:

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2020
  2. Genehmigung des Voranschlages 2021

Die Urnenabstimmung findet am 13. Juni 2021 statt. Bei der Durchführung einer Urnenabstimmung kommen die Vorschriften des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG, sGS 125.3) zur Anwendung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten deshalb die Stimmunterlagen sowie die Jahresrechnung 2020 und den Voranschlag 2021 in gedruckter Form rechtzeitig per Post zugestellt.

Ortsbürgergemeinde Bütschwil, der Verwaltungsrat/Toggenburg24