Er ist auch Tag der Arbeiterbewegung, internationaler Kampftag der Arbeiterklasse. Auch in Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien und in vielen anderen Staaten ist er ein gesetzlicher Feiertag.
Warum ein Tag der Arbeit?

Auch «moving day» genannt
Anfang 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des Achtstundentags zum Generalstreik am 1. Mai auf, in Anlehnung an die Massendemonstration am 1. Mai 1856 in Australien, welche ebenfalls den Achtstundentag forderte.
Der 1. Mai war traditionell auch der «moving day», an dem öfter Wechsel im Beruf oder Wohnort durchgeführt wurden. Es kam darauf zu Massenstreiks und Demonstrationen in den Industrieregionen.

Durchschnittlicher Lohn – drei US-Dollar
Auch in einer Chicagoer Fabrik für landwirtschaftliche Geräte erklärten sich zu dieser Zeit die Mehrheit der Arbeiter solidarisch gegen die Betriebsleitung und drohten mit Streiks, weil sie unzufrieden waren mit dem 12-Stunden-Tag bei einem Durchschnittstagesverdienst von drei US-Dollar.
Die Geschäftsleitung reagierte mit Massenaussperrungen und versuchte, die nun 800 bis 1000 freien Stellen mit neuen Einwanderern zu besetzen. Infolge der Kampagnen der sozialistischen Arbeiter-Zeitung meldeten sich jedoch nur 300 neue Arbeiter, während in anderen Fällen Arbeiter vor der Fabrikpforte Schlange standen. Das wurde und wird bis heute als großer Sieg der Gewerkschaft gewertet.
Das Gefecht wurde Teil der amerikanischen Geschichte
Am Samstag, 1. Mai 1886, demonstrierten Tausende von Arbeitern, die in den Streik traten und an Kundgebungen teilnahmen, die überall in den Vereinigten Staaten stattfanden.
Am Abend des 3. Mai 1886 hielt August Spies, der Chefredakteur und Herausgeber der Arbeiter-Zeitung, auf einer Arbeiterversammlung auf dem Haymarket in Chicago eine Rede.
Nach der Haymarket-Versammlung – Ursprung des Arbeiterklassenbewusstseins in den USA – folgte ein mehrtägiger Streik in Chicago und führte zunächst am 3. Mai zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei.
Am Tag darauf eskalierte die Gewalt. Nach der Stürmung der friedlichen Versammlung durch die Polizei war ein Unbekannter eine Bombe. Polizisten wurden getötet und verletzt, ebenfalls Demonstranten.
Das anschliessende Gefecht ging in der US-Geschichte als Haymarket Affair ein.
Festgenommen, angeklagt und hingerichtet
Acht Anarchisten, die die Kundgebung organisiert hatten, wurden festgenommen und der Verschwörung angeklagt. Vier von ihnen, darunter der Chefredakteur und Herausgeber der Arbeiter-Zeitung, August Spies, wurden durch den Strang hingerichtet, einer beging in seiner Zelle Suizid. Die noch lebenden drei wurden sechs Jahre später begnadigt.

Gedenktag an die Opfer vom Haymarket Riot
Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale zwischen dem 14. und 21. Juli 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als «Kampftag der Arbeiterbewegung» ausgerufen.
Ein Jahr später auf der ganzen Welt ein Gedenktag
Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser «Protest- und Gedenktag» mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Der erste Mai wird in der Schweiz kantonal geregelt.
- In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Neuenburg und Zürich ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter Feiertag, der den Sonntagen gleichgestellt ist.
- In den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Tessin ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter kantonaler Ruhetag.
- Im Kanton Solothurn ist er ein gesetzlich anerkannter halber Feiertag (ab 12:00 Uhr).
- In den Kantonen Freiburg und St. Gallen ist ab 12:00 Uhr für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes arbeitsfrei.
- Im Kanton Aargau ist er zwar nicht gesetzlich anerkannt, dennoch wird fast überall höchstens bis Mittag gearbeitet.
- In den Gemeinden Hildisrieden (LU), Schüpfheim (LU) und Muotathal (SZ) wird der 1. Mai nicht als Tag der Arbeit begangen, er ist als Gedenktag des lokalen Schutzpatrons St. Sigismund, aber trotzdem ein gesetzlicher Feiertag. In den übrigen Teilen der Kantone Luzern und Schwyz ist der 1. Mai ein regulärer Arbeitstag.