Der Gemeinderat und die Verkehrskommission haben sich intensiv mit den flankierenden Massnahmen auf der Ortsdurchfahrt Bütschwil und Dietfurt auseinandergesetzt. Insbesondere wurden die verschiedenen Varianten für die Fahrbahnart und vor allem die Knotenform eingehend diskutiert. Da es sich einerseits um das Strassenprojekt der politischen Gemeinde und andererseits um dasjenige des Kantons handelt, wurde auch das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen in die Beurteilung der verschiedenen Massnahmen einbezogen.
Projekt «Flankierende Massnahmen»
 
Projekte in der Projektierungsphase
Das Strassenprojekt des Kantons erstreckt sich vom Weiler Engi über die Wiler- und Landstrasse bis und mit der Ottilienstrasse. Das Strassenprojekt der politischen Gemeinde hingegen umfasst den Bereich ab der Ottilienstrasse bis nach Dietfurt. Beide Projekte befinden sich aktuell in der Projektierungsphase.
In Abwägung aller Vor- und Nachteile, und nachdem beim Kantonsprojekt auf der Wiler- und Landstrasse bereits eine Kernfahrbahn vorgesehen ist, wird auch die Variante «Kernfahrbahn» ab der Ottilienstrasse bis nach Dietfurt weiterverfolgt und von der Variante «Rechtsvortritt» abgesehen.
Eine Kernfahrbahn ist eine Fahrbahn, welche in beiden Richtungen einen auf der Fahrbahn markierten Radstreifen vorsieht. Auf eine Mittelmarkierung wird verzichtet. Aufbauend auf der Variante «Kernfahrbahn» wird das Gemeindestrassenprojekt weiterbearbeitet.
Gegenüber dem Rechtsvortritt hat die Kernfahrbahn den Vorteil, dass das parallel verlaufende Trottoir nicht durch einmündende Strassen unterbrochen wird. Durch sogenannte Trottoir Überfahrten kann die Sicherheit der Fussgänger, und insbesondere der Schülerinnen und Schüler, erhöht werden.
Mit der Kernfahrbahn kann den Bedürfnissen des Veloverkehrs, welcher sich zunehmender Beliebtheit im Freizeit– wie auch im Pendlerverkehr erfreut, Rechnung getragen werden. Beim Kantonsstrassenprojekt wird auf einen Kreisel im Bereich der Land- und Ottilienstrasse verzichtet. Das Knotenregime muss beim Gemeindeprojekt wie auch beim Kantonsstrassenprojekt durchgehend gleich sein. Aus diesem Grund soll anstelle des ursprünglich geplanten Kreisels ein T-Knoten entstehen. Das heutige Regime bleibt in diesem Bereich somit unverändert. Ebenso wird auf eine Bushaltestelle im Gebiet Chrüz verzichtet.
Stellungnahmen können einbezogen werden
Eingegangene Begehren und Anliegen sowie Stellungnahmen von politischen Parteien und anderen Organisationen können so in die aktuelle Projektierungsphase einbezogen werden. Der Gemeinderat legt den Fokus in der Ausarbeitung auf eine kostenoptimierte und nachhaltige Lösung, welche die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung und der verschiedenen Verkehrsteilnehmer möglichst breit abdecken wird.
Information im Herbst 2021
In der weiteren Projektierungsphase sollen Verbände, Schulen wie auch andere Interessenvertreter miteinbezogen werden. Im Herbst 2021 ist eine öffentliche Informationsveranstaltung vorgesehen, an der sowohl das Gemeindeprojekt wie auch das Kantonsstrassenprojekt gemeinsam der Bevölkerung vorgestellt werden sollen.