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Verkehrsbeschränkungen Letzibrücke

Alte Letzibrücke über den Necker. (Archibild)
Alte Letzibrücke über den Necker. (Archibild) Bild: zVg
Aufgrund statistischer Nachrechnungen hat die Letzibrücke in mehreren Punkten Mängel bezüglich der Tragsicherheit. Eine Lastbeschränkung auf 18 Tonnen ist sofort notwendig.

Die Sanierung der Letzibrücke konnte Ende 2020 abgeschlossen werden. Aufgrund des Alters der Brücke und den damals geltenden Normen wurde eine umfassende statische Überprüfung vorgenommen. Der Bericht der statischen Nachrechnung hat nun ergeben, dass die Letzibrücke in mehreren Punkten Mängel bezüglich der Tragsicherheit aufweist. Eine Lastbeschränkung auf 18 Tonnen und die Anordnung eines Mindestabstandes für Lastwagen von 50 m sind als Sofortmassnahmen zu treffen.

Die Gemeinderäte Lütisburg und Bütschwil-Ganterschwil beantragten bei der Kantonspolizei St. Gallen gestützt auf die fundierten Abklärungen und Berechnungen die entsprechenden Anordnungen.

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil/Toggenburg24