Zur Erhöhung der Sicherheit sowie zur Vorbeugung von Vandalismus und Littering im öffentlichen Raum sind Videoüberwachungen ein geeignetes Mittel. Wenn mit Daten aus Videoüberwachungen gearbeitet wird, auf denen Personen erkennbar sind, ist dies aber grundsätzlich ein Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit. Eingriffe in Grundrechte müssen eine gesetzliche Grundlage haben. In der politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil besteht diese gesetzliche Grundlage noch nicht. Der Gemeinderat hat deshalb ein Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund erlassen, welches die Anforderungen an Videoüberwachungen definiert.
Auslöser – Illegale Abfallentsorgung
Auslöser für den Erlass des Reglements ist die Problematik der illegalen Abfallentsorgung bei einzelnen Sammelstellen. Es kommt regelmässig vor, dass neben den Containern Abfall entsorgt wird. Da diverse Massnahmen keine Verbesserungen gebracht haben, ist die Installation einer Videoüberwachung notwendig.
Hinweistafeln für Videoüberwachung
Gemäss Reglement kann der Gemeinderat die örtlich begrenzte Überwachung mit Videokameras erlauben, wenn der Einsatz solcher Videokameras zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geeignet, zumutbar und erforderlich ist. Die Öffentlichkeit muss am überwachten Ort durch Hinweistafeln auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht werden. Eine missbräuchliche Verwendung des Bildmaterials ist durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen auszuschliessen. Für jeden einzelnen Standort einer Videoüberwachung mit Personenidentifikation braucht es einen separaten Erlass in Form einer Allgemeinverfügung, welche öffentlich publiziert werden muss. Dies erfolgt, sobald das neue Reglement rechtskräftig ist. Gegen die einzelnen Standorte kann Rekurs ergriffen werden.
