Nach einer coronabedingten Schliessung war seit dem 1. März 2021 nur das Schwimmen für Kinder und Jugendliche ab vollendetem 7. Altersjahr bis und mit Jahrgang 2001 wieder möglich. Neu dürfen auch Personen über 20 Jahre die Hallenbäder wieder zum Schwimmen nutzen.
Schutzkonzepte und Aufnahme der Kontaktdaten
Die Schutzkonzepte vor Ort sowie die Personenbeschränkungen müssen eingehalten werden. Die Aufnahme der Kontaktdaten durch das zuständige Personal ist obligatorisch.
Die jeweiligen Öffnungszeiten bleiben gleich wie vor den Schliessungen und sind auf der Webseite der Stadt zu finden.
Die Stadt freut sich über die wiedergewonnene Bewegungsmöglichkeit und wünscht viel Vergnügen beim Schwimmen.