Ab sofort können sich Betroffene, die trotz umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Kanton nicht mehr in der Lage sind, ihre Ausgaben zu decken, auf den Gemeinden beraten lassen und Gesuche um finanzielle Unterstützung einreichen.
Gesuche für Corona–Hilfe können eingereicht werden
 
Viele Menschen leiden unter den finanziellen Folgen der anhaltenden Corona-Krise. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Unterstützungsmassnahmen richtet der Kanton St. Gallen neu die sogenannte «Corona-Hilfe» aus. Diese richtet sich an Personen, die besonders stark von der Krise betroffen sind und trotz umfassendem Hilfsprogramm von Bund und Kanton ihre Ausgaben nicht decken können.
Eingabe von Gesuchen ab sofort möglich
Ab sofort können sich Betroffene der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil bei der Sozialen Fachstelle Unteres Toggenburg, Bazenheid, 071 931 25 44, beraten lassen.
Das Gesuch um finanzielle Corona-Hilfe kann beim Sozialamt Bütschwil-Ganterschwil eingereicht werden. Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben im Kanton St. Gallen wohnhafte Personen, die seit Beginn der Corona-Pandemie weniger Einnahmen haben (z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit) und dadurch ihren Lebensbedarf nicht mehr decken können. Es ist auch möglich, finanzielle Corona-Hilfe zu erhalten, wenn Sie bereits Sozialversicherungsleistungen (z.B. Arbeitslosenentschädigung oder Corona-EO) erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.coronahilfe.sg.ch.
Diese Informationen werden den Betroffenen neben der deutschen Sprache noch in zehn weiteren Sprachen angeboten. Ebenso enthält die Website verschiedene Links, die zu weiteren wichtigen Informationen rund um Corona-Massnahmen im Kanton führen.