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Öffentliche Planauflage

Verlegung Soorweg Nr. 619 (Gemeindeweg 2. Klasse).
Verlegung Soorweg Nr. 619 (Gemeindeweg 2. Klasse). Bild: Gemeindeverwaltung Bütschwil-Ganterschwil
Der Gemeinderat hat am 27. April 2021 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, kurz StrG) den Teilstrassenplan genehmigt: Verlegung Soorweg Nr. 619 (Gemeindeweg 2. Klasse).

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Die Projektunterlagen liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. ab Montag, 10. Mai 2021, bis Dienstag, 8. Juni 2021, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil/Toggenburg24