Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Die Projektunterlagen liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. ab Montag, 10. Mai 2021, bis Dienstag, 8. Juni 2021, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.
