Die Wirtschaft, Baustatistik und Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.
Meldung bis am 1. Juni 2021
Hauseigentümer und Liegenschaftenverwaltungen werden aufgefordert, ihre am 1. Juni 2020 leerstehenden Wohnungen und Wohnhäuser bis 1. Juni 2021 bei der Gemeinderatskanzlei (Tel. 071 982 82 22 oder E-Mail info@buetschwil-ganterschwil.ch) zu melden. Diese Angaben werden vom Bundesamt für Statistik benötigt und geben Auskunft über die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftenmarkt. Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 bzw. Änderung vom 1. August 1994 und ist für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
