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Bütschwil-Ganterschwil
04.06.2021
04.06.2021 09:18 Uhr

Revision Strassenplan – Mitwirkung

Gesamtstrassenplan, der der öffentlichen Mitwirkung unterstellt wird.
Gesamtstrassenplan, der der öffentlichen Mitwirkung unterstellt wird. Bild: Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
Der Gesamtstrassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan werden vom 7. Juni 2021 bis 6. Juli 2021 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.

Im Zuge der Erarbeitung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentums-Beschränkungen (ÖREB) musste der Gesamtstrassenplan revidiert werden. Im März 2021 wurden der Gesamtstrassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan den kantonalen Stellen zur Vorprüfung eingereicht. Der Prüfungsbericht liegt vor. Im Rahmen der Anhörung und Mitwirkung wird die Bevölkerung zur Stellungnahme bis am 6. Juli 2021 eingeladen. Nach der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens und allfälliger Anpassungen erfolgt die öffentliche Auflage des Gesamtstrassenplanes.

Ungenügende Qualität

Zwischen den originalen Papierplänen, welche seit Einführung des geltenden Strassengesetzes im Jahr 1988 Rechtskraft erlangt haben und den in der amtlichen Vermessung (AV) vorhandenen digitalen Strassenplandaten sind in allen Gemeinden des Kantons St. Gallen zahlreiche Differenzen und Unstimmigkeiten in den Flächendarstellungen vorhanden. Zwischenzeitlich ist eine periodische Nachführung der AV-Daten erfolgt. Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten sowie das kantonale Tiefbauamt haben vor zwei Jahren erkannt, dass für die Einführung des ÖREB-Katasters eine Qualitätssteigerung der Strassenplandaten erfolgen muss. Die Gemeinden wurden deshalb dazu verpflichtet, die Daten in der erforderlichen Qualität bereitzustellen und aufarbeiten zu lassen. 

Wenige Abweichungen

Bei der Gesamtüberarbeitung des Strassenplans handelt es sich bei der Bereinigung der Pläne mehrheitlich um eine unproblematische Nachführung aufgrund des heutigen Zustands. Diese zeigt auf, welche Abweichungen über die Jahre seit der Erarbeitung der Grundlagen entstanden sind. Nebst dem rechtskräftigen Strassenplan sind in der Gemeinde seither viele Teilstrassenpläne bewilligt worden, welche einer Prüfung bezüglich allfälliger Anpassungen unterzogen wurden. Die GEOINFO AG, Wattwil, hat die Feststellungen aufgezeigt, die es zu klären galt.

Klassierungen und Beiträge an die Unterhaltskosten

Die politische Gemeinde richtet an die Unterhaltskosten für Gemeindestrassen 3. Klasse sowie Gemeindewege differenzierte Beiträge aus. Diese wurden überarbeitet und, aufgrund der Gemeindevereinigung, harmoniert. Die unterschiedlichen Einteilungskriterien sowie Beitragssätze der ehemaligen Gemeinden Ganterschwil und Bütschwil wurden angeglichen. Die Kosten für die Schneeräumung auf allen Gemeindestrassen 3. Klasse, mit dauerhaft bewohnten Wohneinheiten, werden übernommen. Es handelt sich dabei um das Pfaden, das Salzen ist ausgenommen. Weiter wurden die Klassierungen der Strassen und Wege überprüft. Dabei sollen einige Strassen bzw. Wege umklassiert bzw. aufgehoben werden.

Mitwirkungsverfahren / E-Mitwirkung

Die Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, im Rahmen der Anhörung und Mitwirkung zum Gesamtstrassenplan sowie zum Fuss-, Wander- und Radwegplan Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 7. Juni 2021 bis 6. Juli 2021 im Gemeindehaus oder auf der Website www.buetschwil-ganterschwil.ch eingesehen werden. Die schriftlichen Stellungnahmen können bis am Dienstag, 6. Juli 2021, beim Gemeinderat, Innerfeld, 9606 Bütschwil, oder über www@buetschwil-ganterschwil.ch eingereicht werden. 

Was bedeuten die verschiedenen Klassierungen?

  • Gemeindestrassen erster Klasse dienen dem örtlichen und dem überörtlichen Verkehr. Sie stehen dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr offen.
  • Gemeindestrassen zweiter Klasse dienen der Groberschliessung des Baugebietes und der Erschliessung grösserer Siedlungsgebiete ausserhalb des Baugebietes. Sie stehen in der Regel dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr offen.
  • Gemeindestrassen dritter Klasse dienen der übrigen Erschliessung sowie der Land- und der Forstwirtschaft. Sie stehen dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr nicht offen.

Sperrung Umfahrung Bütschwil

Die Umfahrung Bütschwil ist von Montag, 7. Juni 2021 bis Mittwoch, 9. Juni 2021, jeweils von 07.15 Uhr bis 16.00 Uhr, zwecks Tunnelreinigung mit Grünpflege- und Kanalreinigungsarbeiten, gesperrt. An den jeweiligen Tagen ist die Umfahrung für den Abendverkehr ab 16.00 Uhr wieder geöffnet.

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil/Toggenburg24