Im Zuge der Erarbeitung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentums-Beschränkungen (ÖREB) musste der Gesamtstrassenplan revidiert werden. Im März 2021 wurden der Gesamtstrassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan den kantonalen Stellen zur Vorprüfung eingereicht. Der Prüfungsbericht liegt vor. Im Rahmen der Anhörung und Mitwirkung wird die Bevölkerung zur Stellungnahme bis am 6. Juli 2021 eingeladen. Nach der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens und allfälliger Anpassungen erfolgt die öffentliche Auflage des Gesamtstrassenplanes.
Ungenügende Qualität
Zwischen den originalen Papierplänen, welche seit Einführung des geltenden Strassengesetzes im Jahr 1988 Rechtskraft erlangt haben und den in der amtlichen Vermessung (AV) vorhandenen digitalen Strassenplandaten sind in allen Gemeinden des Kantons St. Gallen zahlreiche Differenzen und Unstimmigkeiten in den Flächendarstellungen vorhanden. Zwischenzeitlich ist eine periodische Nachführung der AV-Daten erfolgt. Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten sowie das kantonale Tiefbauamt haben vor zwei Jahren erkannt, dass für die Einführung des ÖREB-Katasters eine Qualitätssteigerung der Strassenplandaten erfolgen muss. Die Gemeinden wurden deshalb dazu verpflichtet, die Daten in der erforderlichen Qualität bereitzustellen und aufarbeiten zu lassen.
Wenige Abweichungen
Bei der Gesamtüberarbeitung des Strassenplans handelt es sich bei der Bereinigung der Pläne mehrheitlich um eine unproblematische Nachführung aufgrund des heutigen Zustands. Diese zeigt auf, welche Abweichungen über die Jahre seit der Erarbeitung der Grundlagen entstanden sind. Nebst dem rechtskräftigen Strassenplan sind in der Gemeinde seither viele Teilstrassenpläne bewilligt worden, welche einer Prüfung bezüglich allfälliger Anpassungen unterzogen wurden. Die GEOINFO AG, Wattwil, hat die Feststellungen aufgezeigt, die es zu klären galt.
Klassierungen und Beiträge an die Unterhaltskosten
Die politische Gemeinde richtet an die Unterhaltskosten für Gemeindestrassen 3. Klasse sowie Gemeindewege differenzierte Beiträge aus. Diese wurden überarbeitet und, aufgrund der Gemeindevereinigung, harmoniert. Die unterschiedlichen Einteilungskriterien sowie Beitragssätze der ehemaligen Gemeinden Ganterschwil und Bütschwil wurden angeglichen. Die Kosten für die Schneeräumung auf allen Gemeindestrassen 3. Klasse, mit dauerhaft bewohnten Wohneinheiten, werden übernommen. Es handelt sich dabei um das Pfaden, das Salzen ist ausgenommen. Weiter wurden die Klassierungen der Strassen und Wege überprüft. Dabei sollen einige Strassen bzw. Wege umklassiert bzw. aufgehoben werden.
Mitwirkungsverfahren / E-Mitwirkung
Die Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, im Rahmen der Anhörung und Mitwirkung zum Gesamtstrassenplan sowie zum Fuss-, Wander- und Radwegplan Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 7. Juni 2021 bis 6. Juli 2021 im Gemeindehaus oder auf der Website www.buetschwil-ganterschwil.ch eingesehen werden. Die schriftlichen Stellungnahmen können bis am Dienstag, 6. Juli 2021, beim Gemeinderat, Innerfeld, 9606 Bütschwil, oder über www@buetschwil-ganterschwil.ch eingereicht werden.
