Aufgrund der Topografie und der nur mässigen Erschliessung durch den Öffentlichen Verkehr sind die Libinger zweifelsfrei auf eigene Autos und damit auch auf genügend Parkplätze im Dorf angewiesen. Weil letztere jedoch Mangelware sind, ist das Dorf z. B. bei Gottesdiensten, Chor- und Musikproben sowie Anlässen in der Mehrzweckhalle regelmässig mit Autos zugeparkt. Ebenso fehlen geeignete Parkiermöglichkeiten für Cargruppen (Restaurant, Museum, etc.), Rösslifahrten und dergleichen, welche dem Dorf zu mehr Attraktivität verhelfen. Auch Ausflügler, die zu Recht die liebliche und intakte Landschaft sehr schätzen und vom Dorf auf die Kreuzegg oder das Schnebelhorn wandern wollen, finden nur selten einen Parkplatz.
Parkplatznot in Libingen: Petition mit 400 Unterschriften eingereicht
Die Parzelle Nr. 2150 gehört der Politischen Gemeinde Mosnang und ist somit „Volkseigentum“. Auf dieser Parzelle mitten im Dorf hat es seit vielen Jahren einen öffentlichen Parkplatz für rd. 20 Autos (siehe Fotos). Der Gemeinderat beabsichtigt nun, diese Parzelle zwecks Überbauung an Privatinvestoren zu verkaufen. Dadurch wächst die Gefahr, dass die erwähnten Parkplätze komplett verschwinden und sich die notorische Parkplatznot im Dorf massiv verschärft. Durch den beabsichtigten Verkauf und die anschliessende Überbauung der Parzelle Nr. 2150 werden somit im Dorf Libingen bestehende öffentliche Parkplätze abgebaut statt dringend benötigte zusätzliche Parkplätze geschaffen.
Josef Brand, Mitinhaber des Rösslischür-Museums, hat deshalb Unterschriften für eine entsprechende Petition gesammelt und diese vor kurzem eingereicht. Darin fordern mehr als 400 Personen den Gemeinderat Mosnang auf, im Dorf Libingen bis auf weiteres zumindest die bestehenden öffentlichen Parkplätze (insbesondere auch auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 2150) vollumfänglich zu erhalten oder zeitnah neue öffentliche Parkplätze zu schaffen. Zudem soll bei einem allfälligen Verkauf der Parzelle Nr. 2150 der Erwerber mittels eines darauf lastenden grundbuchrechtlichen Servituts zur dauerhaften Bereitstellung von mindestens 20 öffentlichen Parkplätzen verpflichtet werden.