Fürs Toggenburg interessant ist eine weitere Änderung, die die vorberatende Kommission dem Kantonsrat vorschlägt: Die Kommission möchte die Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) im Gesundheitsgesetz verankern. Anders als es die Regierung vorschlug, soll diese St. Galler Spezialität weiterhin in einem Gesetz festgehalten sein. Bisher wurde erst ein GNZ realisiert: Das GNZ Wattwil, das durch die Berit Klinik betrieben wird. Die Kommission spricht zwar neu von«Gesundheits- oder Notfallzentren», von dieser textlichen Änderung ist aber Wattwil nicht betroffen. Die vorberatende Kommission möchte damit lediglich für die Standorte Flawil, Rorschach und Altstätten eine bedarfsgerechte Lösung ermöglichen.
Unnötige und medizinisch nicht begründbare Beschränkungen
Die Herausforderung fürs GNZ Wattwil bleibt aber auch von der letztgenannten Anpassung unangetastet: Die Regierung wird per 1. April 2024 mit der neuen Spitalliste und den damit verbundenen Leistungsaufträgen die Regeln hinsichtlich Behandlungsdauer im GNZ Wattwil festlegen. Würde sie eine Beschränkung festschreiben, welche das Gesundheitsdepartement per 1. November 2023 ohne gesetzliche Grundlage einseitig festgelegt hat, so wäre dies mit zahlreichen unnötigen und negativen Konsequenzen für die Gesundheits- und Notfallversorgung verbunden. Eine Beschränkung würde auch den Rettungsdiensten die Arbeit erschweren.
Aufgrund der offenkundigen Nachteilen fürs Toggenburg sowie der geeinten Forderungen von Kantonsräten, Gemeindepräsidenten und vor allem der Toggenburger Ärzteschaft bleibt zu hoffen, dass die Regierung eine medizinisch sinnvolle Lösung ermöglicht.