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Bütschwil-Ganterschwil
11.09.2024
11.09.2024 21:58 Uhr

Findungskommission stellt richtig

Die Findungskommission des Schulratspräsidiums Bütschwil-Ganterschwil stellt in einer Mitteilung Aussagen von Ruth Schneider richtig.
Die Findungskommission des Schulratspräsidiums Bütschwil-Ganterschwil stellt in einer Mitteilung Aussagen von Ruth Schneider richtig. Bild: wikipedia/dietrichmichaelweidmann
Die Findungskommission für das Primarschulratspräsidium in Bütschwil-Ganterschwil entgegnet dem Leserbrief «Findungskommission nicht an Wahlkampf interessiert» von Ruth Schneider, Bütschwil, und stellt richtig.

«Ruth Schneider liess am 10. September 2024 auf der Plattform «toggenburg24» einen Leserbrief publizieren, in welchem sie der Findungskommission vorwirft, einen Wahlkampf für das Schulratspräsidium verhindert zu haben, und stellt die Vermutung auf, es habe von Anfang an die Idee der Findungskommission bestanden, nur die Mitte Kandidatin, Petra D’Intino-Hollenstein, aufzustellen. Zudem habe sie die Bewerbung des SVP Kandidaten nicht zugelassen. Diese Äusserungen sind diffamierend, in mehrfacher Hinsicht falsch und müssen wie folgt richtiggestellt werden.  

Richtigstellung

  1. Die überparteiliche Findungskommission war aus je 2 Vertretern der FDP, Mitte, SP und SVP besetzt. Alle Vertreterinnen und Vertreter hatten zu jedem Zeitpunkt Einblick in dieselben Unterlagen und Informationen. 

  2. Bei Aufnahme ihrer Tätigkeit verabschiedete die Findungskommission schriftlich und einstimmig das Vorgehen. Dazu gehörte ein verbindlicher Zeitplan, welcher insbesondere die Bewerbungsfrist vom 12. Mai 2024 beinhaltete. Ebenso war vereinbart, dass die Parteien keine eigenen Kandidaten nominieren würden, was «wilde» Kandidaturen selbstverständlich nicht ausschloss. 
    Die Bewerbungsfrist wurde so angesetzt, damit die Interviews rechtzeitig durchgeführt werden konnten, und die Parteien anschliessend - vor dem Termin für die Einreichung der Kandidaturen bei der Gemeindekanzlei - noch genügend Zeit für die Hearings mit den vorgeschlagenen Kandidaten hatten.  

  3. Die Bevölkerung wurde über das Vorgehen und die Bewerbungsfrist in den gängigen Medien informiert, namentlich im Mitteilungsblatt der Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil vom 18. April 2024. Entsprechend gingen bei der Findungskommission verschiedene Bewerbungen rechtzeitig ein. 

  4. Die Findungskommission hat ihre Arbeit planmässig abgeschlossen und die Öffentlichkeit am 04. Juni 2024 über das Ergebnis orientiert. 

  5. Raphael Müller hat sich zu keinem Zeitpunkt bei der Findungskommission gemeldet, und somit weder einen Lebenslauf noch ein Bewerbungsschreiben eingereicht. Erst am 27. Juni 2024 hat sich der Ortsparteipräsident der SVP (und nicht Raphael Müller) bei der Findungskommission gemeldet und mitgeteilt, Raphael Müller würde sich der Findungskommission vorstellen wollen. 

  6. Die Findungskommission lehnte diesen Antrag ab, weil der von Anfang an von allen Parteien einstimmig beschlossene Prozess längst abgeschlossen war. Die Findungskommission sei keine ständige Kommission und daher nicht bereit, für einen einzelnen Kandidaten (unabhängig von welcher Partei), welcher die klar kommunizierten Fristen verpasst hatte, einen neuen Prozess zu starten. Zudem hätte nicht ausgeschlossen werden können, dass es andere Kandidaten gegeben hätte, welche die Frist ebenfalls verpasst hätten. 

Offen gewesen für rechtzeitig eingereichte Bewerbungen

Der Vorwurf gegenüber der Findungskommission, intransparent oder einseitig zu Gunsten einer Partei oder Kandidatin agiert zu haben, ist unbegründet. Sie war für alle rechtzeitig eingereichten Bewerbungen offen, hat diese gewissenhaft geprüft und sich an das von Anfang an definierte Vorgehen gehalten. Sie hätte bei mehreren ungefähr gleich starken Kandidaturen auch mehrere Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen. Wie die Findungskommission bereits am 04. Juni 2024 mitgeteilt hatte, hat sie aber auf weitere Vorschläge zuhanden der Bevölkerung und der Parteien verzichtet, weil die vorgeschlagene Kandidatin das Eignungsprofil mit Abstand am besten erfüllte. Das Profil des SVP Kandidaten hat die Findungskommission mangels einer Bewerbung in der angegebenen Frist nicht prüfen können.

Fiko/MM