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16.10.2024

Asylunterkünfte – SVP verlangt Klarheit

Die SVP-Fraktion möchte in einem politischen Vorstoss von der Regierung wissen, wie sie grundsätzlich zur Frage der Baubewilligungspflicht von Asylunterkünften steht. (Symbolbild)
Die SVP-Fraktion möchte in einem politischen Vorstoss von der Regierung wissen, wie sie grundsätzlich zur Frage der Baubewilligungspflicht von Asylunterkünften steht. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Und zwar über die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung. In einem politischen Vorstoss verlangt die SVP Fraktion nun deshalb Antworten von der Regierung.

Mit der Gutheissung des Rekurses im Fall der Asylunterkunft von Uzwil durch das Bau- und Umweltdepartement bestätigte der Kanton St.Gallen die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung bei einer Umnutzung einer Liegenschaft zu einer Asylunterkunft. Die Kantonsratsfraktion der SVP des Kantons St.Gallen begrüsst diesen Grundsatzentscheid. Der Entscheid wirft jedoch grundsätzliche Fragen zur Baubewilligungspflicht von Umnutzungen zu einer Asylunterkunft auf. In einem politischen Vorstoss verlangt die SVP Fraktion deshalb Antworten von der Regierung.

Von Privaten verlangt

Kürzlich wurde bekannt, dass das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen einen Rekurs im Fall der Asylunterkunft von Uzwil gutgeheissen hat. Dies, weil die Gemeinde Uzwil die Umnutzung des ehemaligen Altersheim Marienfeld in Niederuzwil in eine Asylunterkunft nicht dem Baubewilligungsverfahren unterstellt wurde. Damit wurde den Anstössern einerseits die Möglichkeit verwehrt, Einfluss auf Aspekte wie das Betriebskonzept, den Lärmschutz oder die Sicherheit zu nehmen. Andererseits wird von den Klägern der Verdacht ins Feld geführt, dass vom Zweckverband – welcher von der Gemeinde Uzwil und drei weiteren politischen Gemeinden getragen wird – keine Baubewilligung für die Umnutzung verlangt wurde, währenddem die Gemeinde eine solche von Privaten wohl einverlangt hätte.

Politischer Vorstoss soll Klarheit schaffen

Die SVP-Fraktion möchte in einem politischen Vorstoss von der Regierung wissen, wie sie grundsätzlich zur Frage der Baubewilligungspflicht von Asylunterkünften steht. Denn aus Sicht der SVP-Fraktion ist klar, dass die Einsprache Möglichkeiten der nahe gelegenen Grundeigentümer – wie sie das Baurecht bei Umnutzungen vorsieht – auch im Fall von Asylunterkünften gewahrt werden müssen. Zudem müssen baurechtliche Vorschriften gegenüber privaten Akteuren, halbprivaten Akteuren (wie z.B. der TISG) oder dem Staat als Eigentümer im Vollzug gleichermassen zur Anwendung kommen. Aufgrund der oft sehr kontrovers geführten Diskussionen in den Gemeinden bei Umnutzungen von Liegenschaften zu Asylunterkünften ist es zwingend, Klarheit über die Mitwirkungsmöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung zu schaffen.

Einfache Anfrage SVP-Fraktion

«Baubewilligungspflicht bei Umnutzungen in eine Asylunterkunft»

Das St. Galler Tagblatt berichtet am 12. Oktober 2024 im Artikel “Das Baugesuch für die Umnutzung fehlt”, dass für die Baukommission von Uzwil die Umnutzung des Altersheim Marienfeld (Niederuzwil) in eine Flüchtlingsunterkunft keine Baubewilligungspflicht ausgelöst hat. Das kantonale Bau- und Umweltdepartement pfiff die Gemeinde Uzwil jedoch in einem Entscheid zurück: Ohne Baubewilligungsverfahren hätten die Anstösser keine Möglichkeit gehabt, auf Aspekte wie Betriebskonzept, Lärmschutz und Sicherheit den normalerweise möglichen Einfluss zu nehmen.

Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Löst für die Regierung die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes ohne bauliche Änderungen in eine Asylunterkunft eine Baubewilligungspflicht aus? Welchen Einfluss hat der Faktor Zeit auf die Baubewilligungspflicht?
  2. Wie stellt die Regierung sicher, dass die Einspracherechte der Bevölkerung und der Grundeigentümer rund um Asylunterkünfte gewahrt und sie über Nutzungsänderungen informiert werden?
  3. Wie wird die Gleichbehandlung von privaten Akteuren, halbprivaten Akteuren (wie die TISG) und dem Staat (z.B. als Eigentümerin der Liegenschaft) gewährleistet?
  4. Welche Nutzung war bei den in den letzten zehn Jahren von Gemeinden, Kanton und Bund auf Kantonsgebiet geschaffenen Asylunterkünften ursprünglich bewilligt und war deren Umnutzung der Baubewilligungspflicht unterstellt?
SVP Kanton St. Gallen / Toggenburg24