Der Leserbrief von Manuel Schmid im Wortlaut:
«Da bei der Untermiete zukünftig eine schriftliche Zustimmung des Vermieters verlangt wird, kann der Vermieter nachvollziehen, zu welchen Bedingungen sein Eigentum untervermietet wird. Falls diese nicht den neuen gesetzlichen Richtlinien entspricht, kann eine solche Untervermietung abgelehnt werden. Dies schützt den Besitzer vor Missbrauch seines Eigentums. Gleichzeitig werden die Untermieter vor Betrug geschützt.
Zukünftig soll die Eigenbedarfskündigung in dringenden Fällen geltend gemacht werden können. Jedoch werden klare Regeln geschafft, so dass der Missbrauch unterbunden wird. Diese Änderungen ermöglichen mehr Sicherheit für eine Investition in den Immobilien-Markt.
Mit einem doppelten Ja setzen wir uns klar für eine faire und ausgewogene Lösungen im Mietmarkt ein.»