Wie aus einer Medienmitteilung unter Berufung auf den der Redaktion vorliegenden kantonalen Bescheid hervorgeht, wurde dem Rekurs stattgegeben. Die entsprechende Passage liest sich wie folgt: «Der Rekurs wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen dem Rekurrenten die Einsicht in die Machbarkeitsstudie und die Anhänge zu Unrecht verweigerte.»
Die amtlichen Kosten würden der Vorinstanz auferlegt, auf eine Erhebung aber verzichtet. Dem Rekurrenten wird der geleistete Vorschuss von 3'000 Franken zurückerstattet. Dazu kommt auch noch eine ausseramtliche Entschädigung von rund 2'600 Franken.
Wie kam es überhaupt dazu?
Die SFS mit Sitz in Heerbrugg will auf dem Firmengelände ein Windkraftwerk bauen. Dies, weil man Nachhaltigkeit nicht nur sprechen, sondern auch wirklich liefern will. Schnell bekommt das Vorhaben aber Gegenwind aus der Bevölkerung. Der Verein «Freie Landschaft St.Gallen» und die «IG Gegenwind Au-Heerbrugg» verlangen beim Kanton Einsicht in die Machbarkeitsstudie rund um das Windrad, weil trotz eines Infoanlasses noch diverse Fragen offenstehen.
Damals verweigerte das Bau- und Umweltdepartement St.Gallen jedoch die Einsicht in die Unterlagen; das Firmengeheimnis der SFS müsse geschützt werden. Der Rekurs seitens Verein und IG lässt nicht lange auf sich warten – und bekommt jetzt Recht. Die Einsicht sei zu Unrecht verweigert worden. Ein Erfolg für die Gegner, aber noch ist der Krieg nicht gewonnen.
Wie geht es weiter, was sagen die SFS und die Gegner?
Diese und weitere Fragen werden in Kürze in einem eigenen Artikel behandelt. Rheintal24 ist am Ball.