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Wattwil
11.02.2025

Thema Friedhof Wattwil und Krinau

Gemeindehaus Wattwil. (Symbolbild)
Gemeindehaus Wattwil. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Der Friedhof Wattwil wurde in den vergangenen Jahren immer wieder verändert und den Bedürfnissen angepasst. Mehr investiert werden muss in den Friedhof Krinau, um das Erscheinungsbild zu verbessern.

Der Konzeptplan zur Gestaltung des Friedhofs Wattwil gibt eine etappenweise Umsetzung vor. In einer ersten Etappe werden im oberen Teil die Wegführung sowie die Rabatten angepasst. Für die Teilumsetzung hat der Gemeinderat für dieses Jahr Fr. 25'000.00 budgetiert.

Friedhof Krinau

Mehr investiert werden muss in den Friedhof Krinau. Das Erscheinungsbild ist zu verbessern. Die Ruhestätte weist starke Senkungen bei den Erdbestattungsgräbern auf. Die aktuelle Gestaltung ist nicht mehr zeitgemäss. Auf Antrag der Friedhofkommission hat der Gemeinderat ein neues Gestaltungskonzept genehmigt. Die Grundidee hat überzeugt: Es wird symbolisch der Weg der Heiligen Drei Könige zur Krippe dargestellt. Die natürliche Topografie des Geländes wird so wenig wie möglich verändert. Mit der Sanierung sollen auch mehr Grünflächen geschaffen und eine parkähnliche Atmosphäre erreicht werden. Dies fördert die Biodiversität und bietet den Besuchenden einen ruhigen, naturnahen Ort der Besinnung. Die Reduzierung des Wegnetzes ermöglicht eine flexiblere und ästhetisch ansprechendere Gestaltung des Friedhofs. Aufgrund der vor- liegenden Kostenschätzung wurden im Budget 2025 für die geplanten Arbeiten Fr. 60'000.00 ein- gestellt. Die Umgestaltungsarbeiten werden gleichzeitig mit den Grabräumungen vorgenommen.

Die stillen Helfer der Feuerwehr, die Hydranten, sollten immer freigelegt sein. Bild: Lukas Bänziger

Mehr aktuelle Infos der Gemeinde

Arbeitsvergaben

Das Nebengebäude beim ehemaligen Altersheim Bunt, Wilerstrasse 77, muss saniert werden. Das Fundament und die Eckpfeiler wie auch die Fassade bestehen aus Holz und sind morsch. Der Auftrag für die Betonplatte wurde an die Firma E. Weber AG, Wattwil, erteilt. Der Auftrag für die Zimmermannsarbeiten (Wand) wurde an die Schlegel Holzbau AG, Wattwil, vergeben.

Löschwasserbeiträge

Die Gewährleistung der Löschwasserversorgung obliegt der Politischen Gemeinde Wattwil. Um diese Pflicht wahrzunehmen, werden die Thurwerke AG sowie weitere Dritte beauftragt. Dies be- inhaltet die Erstellung, den Unterhalt und die Erneuerung der entsprechenden Infrastrukturen (Leitungen, Hydranten, Löschwasserbecken). An den Kosten beteiligen sich anteilsmässig die Gebäudeversicherung des Kantons St.Galler (GVA) und die Politische Gemeinde Wattwil.

Die Hydrantenleitung Heiterswil mit 33 Jahren und diejenige der Hembergerstrasse Nr. 5 bis 33 mit gar 61 Jahren in Betrieb wie auch die Steuerung des Stufenpumpwerks Hummelwald müssen ersetzt werden. Der Gemeinderat hat die Beiträge für die Ersatzbeschaffungen an die Thurwerke AG, Wattwil, gesprochen.

Mitwirkungsverfahren «Campus-Steg Wattwil»

In der Gemeinde Wattwil soll zwischen dem Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg (BWZT) und der sich im Bau befindenden Kantonsschule Wattwil (KSW) eine neue Brückenverbindung in Form eines Stegs erstellt werden, Toggenburg24 berichtete. Der «Campus-Steg Wattwil» soll vorwiegend zur direkten Verbindung zwischen den kantonalen Schulen sowie den Fussgängern zur Verfügung stehen. Für dieses Projekt ist das Strassenplanverfahren durchzuführen. Es ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Für die Anpassung im Bereich der Widerlager am Georges-Heberlein-Weg, Weg Nr. 4.014 (Gemeindeweg 1. Klasse), und am Speerweg, Weg Nr. 4.009 (Gemeindeweg 1. Klasse), sowie für die Brückenquerung ist der Erlass eines Teilstrassenplans erforderlich.

Der Gemeinderat Wattwil hat gemäss Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz (sGS 732.1, StrG) ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchzuführen.

Die entsprechenden Unterlagen sind vom 10. Februar 2025 bis 10. März 2025 auf der Webseite der Politischen Gemeinde Wattwil (www.wattwil.ch) aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können dem Gemeinderat Wattwil schriftliche Eingaben und Anträge eingereicht werden.

Fasnacht Wattwil. Bild: Christian Kratz

Hämelfasnacht – Besondere Verkehrsregelungen

Am Samstag, 15. Februar 2025, startet um 18.18 Uhr der Nachtumzug. Rund 55 Gruppen mit 31 Wagen nehmen teil. Es wird mit einem Zuschaueraufmarsch von 1’500 – 2’500 Personen gerechnet. Die Route führt von der Ebnaterstrasse via Post- und Bahnhofstrasse in Richtung Markthalle.

Die Aufkolonierung an der Ebnaterstrasse beginnt um 17.00 Uhr. Für drei Stunden ist das Zentrum von Wattwil blockiert. Nach dem Umzug geht die Party in der Markthalle weiter. Ab 20.30 Uhr kann das Zentrum wieder normal befahren werden. Öffentliche Parkplätze befinden sich beim BWZT, im Parkhaus Bahnhof, an der Austrasse, beim Gemeindehaus, entlang der Rietwisstrasse sowie bei der Sportanlage Rietwis.

Reisende mit dem öffentlichen Verkehr müssen mit Einschränkungen rechnen. Die Online-Fahrpläne sind zu beachten. Der Busbetrieb der BLWE-Linie Lichtensteig-Wattwil-Ebnat-Kappel ist während der Umzugszeit eingeschränkt. Die Busse zwischen Lichtensteig und Wattwil werden während dem Anlass bei der evangelischen Kirche gewendet. Die Fahrten von Wattwil Bahnhof nach Ebnat-Kappel werden gemäss Fahrplan ausgeführt. Die Buslinie 622 (Rapperswil) mit Ankunftszeit 19.23 Uhr wird gekürzt geführt, da der Bahnhof nicht angefahren werden kann. Der Bus fährt bis zur Haltestelle Bahnhof Wattwil West.

Zum Bahnhof gelangt man via Unterführung. Um 19.39 Uhr fährt die Linie 622 bei der Unterführung an der Rickenstrasse in Richtung Rapperswil.

Auch die Buslinie 780 (Hemberg) ist eingeschränkt. Die Linie mit Ankunftszeit 19.21 Uhr beim Bahnhof fährt nur bis zur evangelischen Kirche. Es muss ein zehnminütiger Fussmarsch zum Bahnhof in Kauf genommen werden. Die Kinderfasnacht findet am Sonntag, 16. Februar 2025, ab 13.00 Uhr in der Markthalle statt und tangiert den öffentlichen Verkehr nicht.

Prämienverbilligung Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung

Prämienverbilligung

Mit der Prämienverbilligung soll die Belastung durch die einkommensunabhängigen Prämien der obligatorischen Krankenpflegversicherung reduziert werden. Prämienverbilligungen sind Finanzierungshilfen des Bundes und der Kantone, auf die Rechtsanspruch besteht, sofern die kantonalen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Prämienverbilligung muss dieses Jahr bis spätestens zum 31. März 2025 bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen beantragt werden.

Formulare können bei der AHV-Zweigstelle, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, bezogen werden.

Gemeinde Wattwil / Toggenburg24