Die übergeordneten öffentlichen Interessen der haushälterischen Bodennutzung und der Siedlungsentwicklung nach innen
werden umgesetzt.
«Die neuen raumplanerischen Grundlagen sind während der Mitwirkungsfrist auf eine breiteAkzeptanz gestossen», freute sich Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner an der öffentlichen Informationsveranstaltung: «Besonders erfreulich ist, dass die strategischen Grundsätze für Aufzonungen und die Festlegung der Gewässerräume als Schutzzone nicht bestritten wurden.» Die Gemeinde hat die rund 60 Eingaben, die während der Mitwirkungsfrist von Personen und Organisationen eingegangen sind, detailliert überprüft und beantwortet. Punktuell wurden dabei der Rahmennutzungsplan mit der Gewässerraumausscheidung sowie dem Gemeindestrassenplan angepasst.
Siedlungsentwicklung und Gewässerräume
Mit der revidierten Rahmennutzungsplanung setzt die Gemeinde übergeordnete öffentliche Interessen um: Es geht darum, den Boden haushälterisch und besser nutzen zu können und die Siedlung nach innen zu entwickeln. Dabei gewichtet Wattwil als Regionalzentrum im Toggenburg diese stärkere Innenentwicklung hoch und schafft geeignete Voraussetzungen für die Arbeitsnutzung. Wattwil ist weder Ein- noch Auszonungsgemeinde, so dass das Siedlungsgebiet insgesamt nicht vergrössert werden darf. Punktuell erforderliche oder sinnvolle Anpassungen werden über flächengleiche Abtausche möglich.