Toggenburg24 berichtete bereits über das Thema in folgenden Artikeln: Rückschrittlich und diskrimierend und Einführung eines Kopftuchverbots im Kanton St. Gallen.
Im Linthgebiet wurde ein eigentlich vereinbartes Arbeitsverhältnis mit einer Junglehrerin, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, auf Grund von Widerstand seitens Elternschaft letztlich doch nicht umgesetzt. Dieser Fall fand auch mediale Aufmerksamkeit (z.B. Linth24). Die Nichteinstellung wurde mit der verfassungsrechtlich garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 der Bundesverfassung) der zu unterrichtenden Kinder begründet und stützt sich auf ein Bundesgerichtsurteil zu einem Fall in Genf.
Gerade in Zeiten vom Lehrpersonenmangel erstaunt diese Nichteinstellung. Gleichwohl werden seit Jahren auch keine Kruzifixe in den Schulzimmern mehr aufgehängt und das Tragen eines Kreuzes als Schmuckstück darf nicht sichtbar geschehen. Insofern scheint es richtig, auch in diesem Fall des Kopftuchs konsequent zu bleiben. Erstaunen mag es auch, dass die betroffene Junglehrperson ihre Ausbildung an der pädagogischen Hochschule in Rorschach inklusive allen Berufspraktika mit dem Kopftuch absolvieren konnte. Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: