Einen Tag nach dem Verbot der Kundgebung des Aktionsbündnisses vom 10. April in Altdorf UR hat die Urner Regierung am 26.03.21 per Verordnung politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen mit mehr als 300 Teilnehmern generell verboten. Das Aktionsbündnis hat durch seinen Rechtsvertreter Artur Terekhov aus Zürich gegen diese unzulässige Einschränkung elementarer politischer Grundrechte Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht (Anlage).
- Erstens sieht das Aktionsbündnis in der Urner Regelung einen Verstoss gegen den Vorrang des Bundesrechts, weil die aktuelle bundesrätliche Verordnung den Kantonen zusätzliche Einschränkungen nur gestattet, wenn dadurch die politischen Rechte gewährleistet bleiben.
- Zweitens wird durch die pauschale Teilnehmerzahlbeschränkung die verfassungsmässige Meinungs– und Versammlungsfreiheit in unverhältnismässiger Weise eingeschränkt.
- Drittens stellt der Urner Rechtsakt so kurz vor der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz einen klaren Verstoss gegen die verfassungsrechtlich garantierten politischen Rechte dar, die die freie Meinungsbildung schützen.
Das Aktionsbündnis hofft, dass das Bundesgericht mit einem schnellen Zwischenentscheid der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährt und damit Kundgebungen im Vorfeld der Covid-19-Gesetz-Abstimmung keiner Zensur zum Opfer fallen.