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Kommentar
Politik
10.11.2021
09.11.2021 22:50 Uhr

Politische Rechte nur noch mit Zertifikat?

Ivan Louis, Kantonsrat SVP, Neu St. Johann
Ivan Louis, Kantonsrat SVP, Neu St. Johann Bild: Ivan Louis
Das Präsidium des Kantonsrats möchte seine Macht ausdehnen. Zwar passiert das unter dem Deckmantel der Einführung einer Zertifikatspflicht «light» fürs Parlament; der Vorschlag geht aber weiter.

Heute wurde im Ratsinformationssystem des St. Galler Kantonsrats eine Vorlage des Präsidiums publiziert. Sie trägt den belanglosen Titel «XXII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates». Damit möchte das Präsidium des Kantonsrats die Möglichkeit schaffen, dass es eigenständig eine Zertifikatspflicht für den Kantonsratsbetrieb einführen kann.

Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Mit der Vorlage soll nur ein einziger Artikel im Geschäftsreglement ergänzt werden. Der Vorschlag lautet: «Zur Wahrung der Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung eines ungestörten Sitzungsbetriebs kann das Präsidium beschliessen, den Zutritt zu den Sitzungen des Kantonsrates und seiner Organe an Auflagen zu knüpfen.» Das Präsidium möchte sich selbst ermächtigen, Zutrittsregelungen fürs kantonale Parlament zu erlassen.

«Besser wäre es, das Kind beim Namen zu nennen. Und den Rat über konkrete Massnahmen befinden zu lassen.»
Ivan Louis

Harmlose Absicht

Die Absicht hinter der Reglementsänderung wird in der Vorlage erläutert. Das Präsidium möchte eine Zertifikatspflicht «light» erlassen können. Das «light» bedeutet in diesem Kontext, dass Ratsmitglieder ohne Zertifikat trotzdem an Sitzungen teilnehmen können, jedoch dabei eine Maskenpflicht einhalten müssen. Die Absicht erscheint recht harmlos. Das Mitwirkungsrecht der Parlamentsmitglieder wird nicht angetastet.

Auswirkungen unklar

Doch die vorgeschlagene Änderung des Reglements lässt mehr zu. Es wird mit dem vom Präsidium vorgebrachten Artikel generell dem Präsidium selbst überlassen, Zutrittsregelungen für den Ratsbetrieb zu erlassen. Natürlich werden diese Massnahmen mit einer Zweckdefinition eingeschränkt, diese kommt aber schwammig daher. Das Präsidium könnte in Zukunft auch einschneidende Auflagen für einzelne Ratsmitglieder beschliessen. Besser wäre es, das Kind beim Namen zu nennen. Und den Rat über konkrete Massnahmen befinden zu lassen.

Ivan Louis, Kantonsrat SVP, Neu St. Johann
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