Im Mitteilungsblatt vom 14. Juni 2024 informierte der Gemeinderat von Mosnang, dass die Stellungnahme des Departements des Innern zur aufsichtsrechtlichen Beschwerde vorliege. Leider unterliess es der Rat, die Bevölkerung über den Inhalt aufzuklären und liess damit die Bevölkerung unnötigerweise im Dunkeln tappen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mussten die Wahlzettel ausfüllen, ohne über alle relevanten Sachverhalte informiert zu sein.
Nach langem Hin und Her hat das zuständige Departement des Innern heute (18. September 2024), antragsgemäss gemäss St.Galler Öffentlichkeitsgesetz, das geheimnisvolle Papier ausgehändigt.
Herausgegeben wurde eine teilanonymisierte Fassung, da sich einige in der aufsichtsrechtlichen Anzeige erwähnten Personen gegen die Veröffentlichung gewisser Namen, Sätze oder Beträge wehren konnten. In der teilanonymisierten Fassung sind diese Stellen ersichtlich.
Sind denn die Anschuldigungen, die in den letzten Monaten öffentlich kursierten, zutreffend? Ja, kann ich zusammenfassend sagen: