Übernommener Kommentar der SVP Neckertal publiziert auf Toggenburg24.
Hier die Stellungnahme der Gemeinde Neckertal im Wortlaut:
«Der Trägerverein für Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) hat die Liegenschaft Auboden, Brunnadern, von den bisherigen Eigentümerinnen gekauft und plant dort die Einrichtung eines Flüchtlingszentrums für deren Erstunterbringung. Da zurzeit kein Baugesuch der TISG vorliegt, gibt es noch keinen Handlungsbedarf für die Baubehörde der Gemeinde Neckertal.
TISG hat uns mitgeteilt, dass sie der Baukommission Neckertal bis zum 4. November 2025 ihre konkreten Nutzungsabsichten für das Areal Auboden bekannt geben wird. Aufgrund dessen wird die Baukommission aktiv, um die geltenden Bestimmungen durchzusetzen. Solange der Gemeinde kein Baugesuch oder zumindest Pläne oder Betriebskonzepte über die vom TISG auf dem Grundstück Nr. 1126M geplante Nutzung vorliegen, kann keine Feststellungsverfügung über das Vorliegen einer Baubewilligungspflicht oder ein Nutzungsverbot erlassen werden. Für die Beurteilung der Situation gibt es bereits hinreichende Rechtsprechungen, welche zur Anwendung gelangen. So sind eine Mehrbelegung und bauliche Massnahmen auf dem Grundstück baubewilligungspflichtig. Dementsprechend wird die Baukommission in geltender Rechtsanwendung die Nutzungsabsichten beurteilen.
Hinweisen widerrechtlicher Bautätigkeit gehen wir selbstverständlich nach und verfügen wenn vorliegend einen Baustopp.
In der vorliegenden Situation konzentriert sich die Gemeinde auf ihre Rolle als Baubewilligungsbehörde, um ein juristisch korrektes Verfahren zu garantieren.»