Fragwürdig ist demzufolge, wie sich die Stellungnahmen von TISG und Gemeinde immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Jüngst waren es gemäss Bericht «Toggenburger Tagblatt» 50 Ukrainische Flüchtlinge, welche im Dezember einziehen sollen.
Kein ordentliches Baugesuch vorhanden
Ein Satz weiter im gleichen Bericht wird schon von 150 Flüchtlingen aus allen möglichen Ländern geschrieben. Ebenfalls für einen Bürger fraglich ist, wie das Ganze in einer solch kurzen Zeit passieren soll. Denn gemäss Aussagen von TISG werden die Nutzungsabsichten erst bis zum 4. November 2025 bekannt gegeben, obwohl diese ja bereits seit April 2025 öffentlich bekannt sind. Dabei handelt es sich jedoch noch nicht um ein ordentliches Baugesuch!
Keine schnelle Bewilligung auf dem Tisch
Wie sollen denn bis Anfang Dezember schon die ersten Flüchtlinge rechtmässig einziehen, wenn bis heute noch nicht einmal ein Baugesuch eingereicht wurde? Jede Privatperson, welche schon einmal ein Baugesuch beantragte, weiss, dass so schnell keine Bewilligung auf dem Tisch liegt.
Im Dezember Betrieb starten – ohne Bewilligung?
Uns Anwohnern zeigt dieses Vorgehen klar, dass der TISG mit dem Bewilligungsverfahren so lange wie möglich warten will. Sobald ein Gesuch vorliegt, sind sämtliche Anstösser Einsprache berechtigt und dies soll offensichtlich so lange wie möglich verhindert werden. Das lässt uns vermuten, dass im Dezember der Betrieb gestartet wird, egal ob eine Bewilligung da ist oder nicht. Denn ist die Flüchtlingsunterkunft einmal in Betrieb, so gibt es für die Anwohner keine Möglichkeit mehr diesen zu verhindern. Auch wenn der Betrieb rechtswidrig gestartet wurde. Dies zeigt der Fall Uzwil, dort betreibt der TISG seit Januar 2023 im ehemaligen Altersheim eine Flüchtlingsunterkunft. Bis heute wurde dort kein Baugesuch eingereicht, obwohl das kantonale Baudepartement und nun auch das Verwaltungsgericht klar entschieden haben, dass ein Baugesuch zwingend notwendig ist.
Anliegen zur Kenntnis genommen
Fakt ist – Anfang Juli wurde bei einem Gespräch mit dem Gemeinderat durch die Anwohner gefordert, dass die Gemeinde dafür sorgen muss, dass frühzeitig ein ordentlicher Bewilligungsprozess angestossen wird. Von der Gemeinde wurde jedoch klar signalisiert, dass von Ihrer Seite kein Handlungsbedarf besteht. Zudem betonte der Gemeindepräsident der ebenfalls auch Baukommissionspräsident ist, immer wieder, dass er sich noch nicht in die baulichen Verhältnisse der Liegenschaft Nr. 1126 eingelesen habe und er keinerlei Kenntnisse von den Umständen/Gegebenheiten hätte und daher auch weder Stellung nehmen noch eine Aussage dazu machen könne. Die Anliegen der Anwohner wurden damals vom Gemeinderat lediglich zur Kenntnis genommen.
Mit Floskeln und haltlosen Begründungen verzögert
Die darauffolgenden Monate zeigten, dass die Gemeinde kein Interesse für eine rechtliche Klärung, betreffend Aufnahme eines Flüchtlingszentrums im Auboden, hat. Im Gegenteil. Sämtliche Gesuche wurden mit Floskeln und haltlosen Begründungen verzögert beantwortet. Es wurde klar signalisiert, dass die Gemeinde kein Interesse für die Anliegen der Anwohner hat, obwohl sie dies in der Öffentlichkeit immer wieder betonten. Ebenfalls beharrte der TISG und auch der Gemeinderat monatelang darauf, dass es kein Baugesuch für die Umnutzung der Liegenschaft benötigt. Obwohl gemäss eigenen Aussagen, die Informationsgrundlagen für jegliche weitere Aussagen noch nicht vorhanden waren. Trotzdem stand der TISG wie auch der Gemeindepräsident selbstbewusst hinter der Aussage, dass für die Flüchtlingsunterkunft kein Baugesuch nötig ist und der Betrieb vollkommen rechtskonform im Dezember gestartet werden kann.
Woher der Sinneswandel?
Mit diesen Aussagen widersprechen sie sich selbst. Denn im Bericht vom «Toggenburger Tagblatt» steht (Stellungnahme Gemeindepräsident): «Wenn der Umzugbewilligungspflichtig ist, was noch festgestellt werden muss, könnte es durchaus Verzögerungen geben». «Im Detail hat die Baukommission darüber zu befinden».
Woher auf einmal dieser Sinneswandel, wenn doch die ersten Umbauarbeiten bereits im Gange sind und monatelang etwas anderes behauptet wurde? Und wo doch die Anwohner bereits am 5. September 2025 durch die Einreichung einer Feststellungsverfügung Rechtssicherheit schaffen wollten und die Gemeinde aufforderten, genau diese Fragen zu klären.
Es liegt kein Verdachtsfall vor
Das Gesuch der Anwohner blieb im ersten Anlauf jedoch unbeantwortet und benötigte Nachdruck. Nach weiteren Schreiben erhielten die Anwohner im Oktober die Antwort, dass der Gemeinderat aufgrund nicht vorhandener Informationen für die künftige Nutzung keine Aussagen zur Feststellungsverfügung treffen könne. Auch auf das Gesuch hin, vorsorglich ein Benutzungsverbot, respektive eine Nutzungsbeschränkung der Anzahl zu erlassen, schreibt die Gemeinde, dass dies nur bei einer rechtswidrigen Nutzung der Liegenschaft, oder bei einem Verdacht einer beabsichtigen rechtswidrigen Nutzung möglich sei. Die Gemeinde schreibt auch, dass kein Verdachtsfall vorliegt. Obwohl der TISG mehrmals öffentlich geschrieben und gesagt hat, dass sie ab Dezember mit bis zu 150 Flüchtlingen einziehen möchte.
Mit beiden Augen weggeschaut
Für einen ehrlichen Bürger nur schwer nachvollziehbare Aussagen, da die Absichten doch öffentlich klar kommuniziert wurden. Wir finden es bedauerlich, dass wir selbst dafür kämpfen müssen, dass der Rechtsweg eingehalten wird. Als direkt betroffene Einwohner der Gemeinde Neckertal bekommt man den Eindruck, dass für vom Staat finanzierte Betriebe andere Regeln als für Privatpersonen gelten. Bei dem staatlichen TISG mit seinen 75 Gemeindepräsidenten schaut man mit beiden Augen weg, während man die steuerzahlende Bevölkerung nur zu gerne mit Baubewilligungsverfahren überschwemmt.