Die Baukommission der Gemeinde Neckertal nimmt die Nutzungsabsichten zur Kenntnis und wird diese zeitnah baurechtlich überprüfen. Dabei hält sich die Baukommission an die bisherigen Rechtsprechungen. Der Trägerverein wird in den nächsten Wochen über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Dementsprechend ist das weitere Vorgehen zu bestimmen.
Umnutzung eines Gebäudes möglich
Für die Beurteilung der Situation gibt es zahlreiche Bundesgerichtsurteile, welche zur Anwendung gelangen. Aus der bisherigen Rechtsprechung ergibt sich einerseits, dass im Grundsatz die Umnutzung eines Gebäudes in eine Asylunterkunft ohne Baubewilligung möglich ist, wenn die Kapazität (Anzahl Bewohnende) unverändert bleibt. Andererseits sind eine Mehrbelegung und bauliche Massnahmen auf dem Grundstück baubewilligungspflichtig.