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Leserbrief
Wattwil
06.02.2023
20.09.2023 09:23 Uhr

Thursanierung Wattwil: Jetzt geht's los ...

Bild: shutterstock.com
Die Thursanierung Wattwil geht nun ans Eingemachte, wenn vorerst auch „nur" bei den Anwohnern oberhalb der Waisenhausstrasse.

Letzte Woche erhielten dort nämlich mehrere Grundeigentümer äusserst unangenehme Post vom Kanton, worin unter anderem stand: „Der beiliegende Plan gibt Aufschluss über die privaten Rechte, die wir von Ihnen vor Ausführung des Bauvorhabens erwerben müssen. Im Weiteren bitten wir Sie um Kenntnisnahme, dass bei den betroffenen Grundstücken im Grundbuch eine Verfügungsbeschränkung vorgemerkt wird." Letztere zielt auf eine mögliche Enteignung ab und stellt ein erhebliches Erschwernis bei der Aufnahme einer Hypothek und der freien Veräusserbarkeit einer Liegenschaft dar, so dass es ob dieser düsteren Ankündigung wohl manchem Betroffenen kalt den Rücken runtergelaufen ist.

Wie krass das Ungleichgewicht zwischen den behördlichen Planern und den betroffenen Anwohnern ist, zeigt sich darin, dass die Behörden – unterstützt von Dutzenden externen Beratern und „Experten" – schon seit vielen Jahren am Planen (und Geldausgeben) für dieses weit über den Hochwasserschutz hinausgehende Bauprojekt sind, während die Anwohner gerade mal vier Wochen Zeit haben, um sich rechtswirksam zu wehren. Erschwerend kommt hinzu, dass die nun aufgelegte 1. Etappe aus vier parallel laufenden Teilprojekten mit unterschiedlichen Einsprache-Instanzen besteht. Um einigermassen sicher abschätzen zu können, was ihnen blüht, wenn sie die behördlichen Pläne widerstandslos über sich ergehen lassen, müssen die Betroffenen mehr als 30 Berichte und Pläne im Internet runterladen und mehr als 500 Seiten durchlesen. Da ist leider zu befürchten, dass aus Zeitnot und purer Ohnmacht viele kapitulieren, weil es ohne Beizug eines spezialisierten Anwalts schwierig ist, den eigenen Grund und Boden erfolgreich zu verteidigen.

Dabei sind Einsprachen ein legitimes und sehr probates Mittel, um überdimensionierte Projekte wie die Thursanierung in vernünftige Bahnen zu lenken. Eine bloss vierwöchige Einsprachefrist ist jedoch zu kurz, um solche Einsprachen erfolgversprechend aufzubereiten. Aus der 1. Etappe ergibt sich somit für die Anwohner der „grossen" Thursanierung (von der Waisenhausbrücke bis zum Flooz) die dringende Empfehlung, dass sich in allen Quartieren jeweils mehrere Nachbarn zusammenschliessen und zum Schutz ihrer Interessen so früh wie möglich einen juristischen Beistand sichern. Für genau solche Fälle hat der liebe Gott nämlich die Rechtsanwälte erfunden!

Wendelin Brand-Egloff, Wattwil