Die Realisierung des Projektes wurde in den vergangenen Jahren aufgrund der ergriffenen Rechtsmittel hinausgezögert.
Nach Einwänden überarbeitet
Das ursprüngliche Auflageprojekt wurde nun vom Tiefbauamt überarbeitet und den aktuellen Richtlinien, Normen sowie dem heutigen Stand der Technik angepasst. Es zeigte sich, dass die Strassenbausanierung umfangreicher ausfällt. Auch konnte damit die – damals bereits vom Referendumskomitee geforderte – Verlängerung des Trottoirs im Bereich Eduard-Heberlein-Weg und Hofstattbach aufgenommen werden.
Möglich, dank Abbruch einer Liegenschaft
Die Erstellung ist nun möglich, weil in Zusammenhang mit dem Neubau Kantonsschule bzw. mit der Sanierung des Hofstattbachs eine Liegenschaft rückgebaut wurde und dadurch die Realisierbarkeit gegeben ist. Damit wird eine weitere Verbesserung der Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger geschaffen.
Gemeindeanteil von 1,8 Mio. Franken
Aufgrund der vorgenannten Faktoren, den mutmasslichen Kosten für den zusätzlichen Bau des Trottoirs und der allgemeinen Bauteuerung des über zehn Jahre alten Projektes steigen die Gesamtkosten des Kantonsstrassenprojektes entsprechend an. Der Gemeindeanteil beläuft sich neu auf Fr. 1.8 Mio. und wurde vom Gemeinderat in der Investitionsrechnung entsprechend erhöht.
Öffentliche Mitwirkung möglich
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen wird das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 13, Wattwil: Verbesserung Langsamverkehr Ebnaterstrasse – B63.4.013.234», gestützt auf Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz (sGS 732.1; StrG) zwischen dem 11. März bis 11. April 2024 zur öffentlichen Mitwirkung publizieren.
Anregungen per Formular einreichen
Das Dossier kann auf der Homepage des Kantons St.Gallen (www.sg.ch/tba-mitwirkung) eingesehen und Stellungnahmen bzw. Anregungen können direkt über das Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.