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26.03.2024

Rutscht die Uzwiler Bahnhofstrasse in die Baugrube?

Die Mauer der Baugrube muss gestützt werden. Spezialisten sind dabei, eine Lösung zu finden.
Die Mauer der Baugrube muss gestützt werden. Spezialisten sind dabei, eine Lösung zu finden. Bild: jg / uzwil24.ch
So dramatisch ist es wohl nicht, aber die Lage ist auch noch nicht stabil. Abklärungen von Uzwil24 beim zuständigen Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen haben ergeben, dass die Sperrung der gerade neu gestalteten Bahnhofstrasse im Abschnitt zwischen ex-Café Stalder und GKiosk bis auf Weiteres gilt. Wie ist die aktuelle Lage am 25. März?
Die Stützmauer ist instabil und damit ein grosses Risiko. Bild: jg / uzwil24.ch

Erläuterungen des Baudepartements:

Baugrube von 11 m Tiefe

Entlang der Bahnhofstrasse verläuft eine Baugrube von rund 11 Metern Tiefe. Am Donnerstagnachmittag, 21. März 2024, wurden Bewegungen an der Baugrubenwand entlang der Kantonsstrasse festgestellt. Als erste Sicherheitsmassnahme entschied das Strassenkreisinspektorat Gossau gemeinsam mit der Bauherrschaft und der Kantonspolizei, die Bahnhofstrasse nur noch einseitig befahren zu lassen. Es wurden auch Massnahmen zur Sicherung der Baustelle ergriffen (siehe Bilder von Uzwil24).

Immer noch Bewegungen gemessen

Trotz der Sicherungsmassnahmen wurden in der Baugrubenwand bei den regelmässigen Messungen noch Bewegungen verzeichnet. Daher wurde als sofortige Sicherheitsmassnahme die Bahnhofstrasse gesperrt. Dies dient der Sicherheit der Menschen auf der Baustelle und auf der Strasse.
Es wird laufend weiter gemessen, ob und wie stark sich die Wand der Baugrube bewegt. Geologinnen und Geologen unterstützen das Strassenkreisinspektorat Gossau, die Bauherrschaft und die Kantonspolizei bei dem Entscheid über das weitere Vorgehen.

Bahnhofstrasse weiterhin gesperrt

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nicht sagen, wie lange die Bahnhofstrasse gesperrt sein wird.

Die Bahnhofstrasse ist im Abschnitt zwischen dem ehemaligen Café Stalder und dem GKiosk gesperrt. Bild: jg / uzwil24.ch
Die Zufahrt zu den nördlich gelegenen Liegenschaften ist für Bewohner und Zubringerdienste gestattet. Bild: jg / uzwil24.ch
Jürg Grau