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St. Gallen
09.06.2024

Altstätten hat die Weichen gestellt

Altstätten hat sich für die Ortsumfahrung Ost entschieden
Altstätten hat sich für die Ortsumfahrung Ost entschieden Bild: nuesch.ch
In Altstätten soll es künftig «us umi» gehen. In der Grundsatzabstimmung zur zukünftigen Verkehrslösung haben sich die Bürgerinnen und Bürger für die Ostumfahrung entschieden. Auch der Bruttokredit für den Hochwasserschutz Brendenbach wurde gutgeheissen.

Über 3’100 Bürgerinnen und Bürger und somit knapp 45 Prozent der Wählerschaft haben ihre Stimmen zu den kommunalen Vorlagen am heutigen Abstimmungssonntag abgegeben. Dabei haben gut vier Prozent der Stimmenden erstmals per E-Voting online abgestimmt.

Weiter planen mit der Ostumfahrung

In der Grundsatzabstimmung zur zukünftigen Verkehrslösung haben 61 Prozent der Stimmenden der weiteren Planung einer der beiden Infrastrukturprojekte zugestimmt. 55 Prozent der Wählerschaft haben dabei der Ostumfahrung den Vorzug gegeben, deren 45 Prozent haben für den unterirdischen Kreisel beim Grüntal votiert.

Somit plant die Stadt die Ostumfahrung weiter. Das Fachteam wird nun insbesondere die begleitenden Massnahmen vertiefen, sodass diese gemeinsam mit der Ostumfahrung im Herbst ins Agglomerationsprogramm der fünften Generation eingegeben werden können. Ebenso erarbeitet die Stadt den Projektierungskredit der Ostumfahrung für die Vorlage an der Bürgerversammlung im November. Endgültig über den Bau der Ostumfahrung entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dann wiederum zu einem späteren Zeitpunkt an der Urne.

Klare Zustimmung zum weiteren Ausbau der Hochwassersicherheit

Über drei Viertel der Stimmenden haben dem Bruttokredit für den Bau des Geschiebesammlers Weidest zugestimmt. Somit wird die Stadt nach der Vernehmlassung bei Kanton und Bund die Arbeiten ausschreiben und vergeben.

Der Bau des Geschiebesammlers Weidest wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 starten und rund 18 Monate dauern. Nach Abschluss der Bauarbeiten können hier Geschiebe und Holz eines statistisch alle 100 Jahre eintretenden Hochwassers zurückgehalten werden, um die Gefahr von Verklausungen im Siedlungsgebiet massgeblich zu verringern. 

gk/rheintal24/gmh