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Gesundheit
23.06.2021

Bundesrat: Clubs gehen auf, Maskenpflicht fällt

 Die Öffnungen, die der Bundesrat beschlossen hat, gingen deutlich weiter als ursprünglich geplant, so Alain Berset.
Die Öffnungen, die der Bundesrat beschlossen hat, gingen deutlich weiter als ursprünglich geplant, so Alain Berset. Bild: BAG
Ab Samstag fallen Homeoffice- und Maskenpflicht im Freien weg. Clubs dürfen für Leute mit Covid-Zertifikaten öffnen und in Restaurants gilt keine Gästebeschränkung pro Tisch.

Die Lockerungen ab dem 26. Juni 2021

  • Homeoffice ist nicht mehr Pflicht
  • Keine Maskenpflicht mehr im Freien, bei der Arbeit und in der Sekundarschule II
  • In Restaurants gilt keine Gästebeschränkung mehr pro Tisch
  • Clubs dürfen wieder öffnen und beliebig viele Gäste mit Covid-Zertifikat empfangen
  • Auch bei Grossveranstaltungen mit Zertifikat gilt keine Maskenpflicht und keine Kapazitätsbeschränkung
  • Private Veranstaltungen: Drinnen 30, draussen 50 Personen
  • Veranstaltungen ohne Zertifikat: Max. 1000 Personen, sitzend
  • Sportliche/ Kulturelle Aktivitäten: Keine Masken- und Abstandspflicht
  • An Unis und Fachhochschulen dürfen wieder unbeschränkt viele Personen anwesend sein
  • Läden können beliebig viele Kunden empfangen

Sinkende Zahlen erhöhen Druck

Der Bundesrat nennt verschiedene Gründe, weshalb er bei seinem Entscheid weitergeht als zunächst vorgeschlagen. Erstens hätten sich die letzten Öffnungsschritte "nicht negativ auf die Entwicklung der Covid-19-Epidemie in der Schweiz ausgewirkt"; die Fallzahlen und die Hospitalisierungen nehmen weiterhin deutlich ab. Zweitens nehme die Impfkampagne einen positiven Verlauf; bis Ende Juni wird rund die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft sein.

Eine Rolle bei den Überlegungen der Landesregierung gespielt haben auch die Reaktionen in der Konsultation. Insbesondere zahlreiche Kantone und Wirtschaftsverbände drückten aufs Tempo und verlangten einen umfangreicheren Öffnungsschritt.

Homeoffice: Keine Pflicht mehr

Die Homeoffice-Pflicht wird abgeschafft. Die Arbeit von zu Hause aus wird vom Bund nur noch «empfohlen». Das Arbeiten in einer Firma vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zu repetitiven Tests gebunden.

Maskenpflicht: Im Freien aufgehoben

Im Freien wird die Maskenpflicht aufgehoben. Keine Masken mehr getragen werden müssen in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Restaurantterrassen, Bahnhöfen und von Haltestellen, ebenso auf den Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften.

In Innenbereichen gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht, etwa in geschlossenen unterirdischen Bahnhöfen wie dem Tiefbahnhof Zürich. Abgeschafft ist Maskenpflicht – bis auf Ausnahmen durch die Arbeitgeber – auch bei der Arbeit und an Schulen der Sekundarstufe II.

Clubs: Dürfen wieder öffnen

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist, entfällt die Maskenpflicht.

Restaurants: Beliebig viele Leute am Tisch

Im Restaurant können wieder beliebig viele Leute an einem Tisch zusammensitzen. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation. Die Gäste müssen den Abstand zwischen den Gruppen einhalten. Weiterhin muss eine Person pro Gruppe ihre Kontaktdaten angeben. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen.

Grossveranstaltungen: Mit Covid-Zertifikat unbegrenzt

Bei Grossanlässen, bei denen Gäste zum Einlass ein Zertifikat vorweisen müssen, gibt es keine Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen mehr. Es können also bereits jetzt wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden, und die Kapazität kann voll genutzt werden.

Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung. Für Messen werden die Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben.

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat können drinnen wie draussen maximal 1000 sitzende Besucherinnen und Besucher teilnehmen, wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, drinnen maximal 250 und draussen maximal 500. Veranstaltungen und Konzerte ohne Zertifikat und mit tanzenden Besuchenden sind verboten.

Aktivitäten: Keine Maskenpflicht mehr

Bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowohl im Laien- wie auch im Profibereich gilt keine Masken- und Abstandspflicht mehr. In Aussenbereichen gibt es neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Freizeitbetriebe: Volle Kapazität

Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazitäten wieder voll ausnutzen. Aquaparks wie beispielsweise das Alpamare dürfen wieder öffnen. Einzig an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität.

Weiterhin Vorsicht geboten

Trotz all der Lockerungen warnt der Bundesrat vor zu grosser Euphorie: Es sei weiterhin Vorsicht geboten, heisst es in der Mitteilung. Noch seien nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Zudem müsse die Ausbreitung der ansteckenderen Delta-Variante genau beobachtet werden.

Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gelten laut dem Bundesrat weiterhin: Wo ein Abstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden.

Toggenburg24