Mittlerweile ist es schon fast ein halbes Jahr her, seit in Gommiswald im Restaurant Älpli trotz Verbot eine Party durchgeführt wurde, welcher rund 90 Personen beiwohnten. Doch der Nachgeschmack liegt noch immer auf der Zunge: Im April zeigte die Gemeinde Gommiswald die Gastwirtin an. Nun erhielten diverse Gäste einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Gemäss Information der Linth-Zeitung wurden bereits mehrere Dutzend Personen gebüsst.
«Gründe der Gleichbehandlung»
Ein Musiker, der an der Party auftrat, muss schliesslich samt Busse und besonderen Auslagen 330 Franken bezahlen. Anstatt einer Entscheidgebühr von üblicherweise 250 Franken wird diese auf 180 reduziert – aus Gründen der Gleichbehandlung.
Einen Tag ins Gefängnis
Eine Frau aus der Region erhielt damals gleich vor Ort eine Ordnungsbusse von 100 Franken, welche sie jedoch nicht bezahlte. Im Juni wurde sie deshalb im ordentlichen Verfahren verzeigt, wie die Linth-Zeitung berichtet. Dadurch erhöhte sich der zu bezahlende Betrag auf 280 Franken. Bezahlt sie dies nicht, so muss die Frau einen Tag ins Gefängnis.
Ausnahme der Staatsanwaltschaft
Eine andere Frau bezahlte ebenfalls ihre Ordnungsbusse zuerst nicht, nach der Einleitung eines ordentlichen Verfahrens dann jedoch schon. Da dies eigentlich zu spät ist, hätte die Staatsanwaltschaft ihr noch Verfahrenskosten verrechnen dürfen, worauf jedoch «ausnahmsweise» und aus «Gründen der Verhältnismässigkeit» verzichtet wurde.